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Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Gewerbeanmeldung > Nebenerwerb ?

  1. #1
    TP-Junior BruceLee macht alles soweit korrekt
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    Gewerbeanmeldung > Nebenerwerb ?

    Hi Leute,

    habe hier und im netz zwar gesucht aber nichts aussagekräftiges gefunden.
    Bei der Gewerbeanmeldung gibt es den Punkt "Nebenerwerb".
    Was bedeutet dieser genau?
    Welche Folgen hat es für mich und für das gewerbe, wenn ich "ja" oder "nein" ankreuze?
    Kann das ein potenzieller Kunde nachvollziehen?

    Danke euch

    BruceLee

  2. #2
    TP-Junior BruceLee macht alles soweit korrekt
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    Mar 2006
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    5
    ich antworte mir mal selber, für alle, die es auch interessiert.
    Ein Mitarbeiter des Amtes hat mir mitgeteilt, dass es sich hierbei
    lediglich um eine statistische Erhebung handelt. Diese Angabe muß auch nicht
    geändert werden, wenn sich der Erwerbsstatus ändert.

    gruß
    BruceLee

  3. #3
    TP-Junior soomon macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von BruceLee
    ich antworte mir mal selber, für alle, die es auch interessiert.
    Ein Mitarbeiter des Amtes hat mir mitgeteilt, dass es sich hierbei
    lediglich um eine statistische Erhebung handelt. Diese Angabe muß auch nicht
    geändert werden, wenn sich der Erwerbsstatus ändert.
    hi,
    naja, ehrlich gesagt bezweifle ich dass dass es egal ist was man ankreuzt...
    wenn du z.b. eine ausbildung machst und dann bei der gewerbeanmeldung hauptberuflich ankreuzt kommt das evtl. nicht so gut

    nebenberuflich ist ganz einfach: du hast einen (haupt)beruf und machst das nebenbei also in deiner freizeit, wochenende etc.

    mehr wird das nicht sein denke ich mal^^

    greets,
    soomon

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Hm, das kann zwar möglich sein, aber: weder das Gewerbeamt noch das FA wird den Arbeitgeber informieren. Das muss man selbst tun und genehmigen lassen und da sollte man natürlich ebenfalls bei der Wahrheit bleiben.

  5. #5
    TP-Junior BruceLee macht alles soweit korrekt
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    @soomon:
    tja,und ich bezweifle deine aussage.
    worauf stützt sie sich denn?
    da vertraue ich lieber der quelle, nämlich dem amt.
    zu deiner aussage...
    nebenberuflich ist ganz einfach: du hast einen (haupt)beruf und machst das nebenbei also in deiner freizeit, wochenende etc.
    ...verkneife ich mir mal ein kommentar.
    auch dein "glauben" ist keine vernünftige aussage, auf die man vertrauen kann.
    tut mir leid, aber mit solchen antworten solltest du dich zurückhalten,
    denn manche leute tappen dadurch vielleicht in probleme.

    @dorintia:
    das ist richtig,niemand informtiert den Arbeitgeber.man ist rechtlich nicht
    dazu verpflichtet dies zu tun.sollte es im arbeitsvertrag als klausel mit drin stehen, so ist lediglich eine informationspflicht gegeben. genehmigen lassen muß man sich nichts, da der arbeitgeber einem den nebenerwerb nicht untersagen darf.

  6. #6
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    Doch, in bestimmten Fällen darf er das. Aber in erster Linie ist es eine Informationspflicht, das ist richtig.

  7. #7
    TP-Junior BruceLee macht alles soweit korrekt
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    ich weiß, deine aussage war aber
    Das muss man selbst tun und genehmigen lassen
    und so formuliert ist die aussage falsch.

  8. #8
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    Ich hab mich doch korrigiert, oder?

  9. #9
    TP-Junior BruceLee macht alles soweit korrekt
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    stimmt, sorry habe dein "doch" falsch interpretiert.

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