Als Beleg führst du ein Fahrtenbuch - nix Rechnung schreiben - gebucht wird als Ausgabe z.B. monatl. Fahrtkosten. Mit dem Geld passiert gar nix, hast du ja schon durch Tanken etc. bezahlt.
Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit meinen Fahrtkosten... Und zwar möchte ich meinen Privat-PKW ab und zu mal nutzen um zu einem Kunden zu fahren.
Nun stehe ich vor dem Problem der Verrechnung! Ich möchte die 0,30€ Kilometerpauschale anwenden und frage mich nun wie ich dies a) verbuchen muss (Lexware Büro Easy 2006) und was mit dem Geld passiert?
Im Internet habe ich nichts konkretes gefunden, einmal hieß es Tankquittungen aufbewahren und einmal das ich mir die Kilometer ausrechnen muss (hin & zurück), meinem Unternehmen eine Rechnung schreibe und mir das Geld dann auszahle...
Ich wäre für jede Hilfestellung dankbar!!!
LG der Tiggr!
Als Beleg führst du ein Fahrtenbuch - nix Rechnung schreiben - gebucht wird als Ausgabe z.B. monatl. Fahrtkosten. Mit dem Geld passiert gar nix, hast du ja schon durch Tanken etc. bezahlt.
Also bezahl ich das ganz einfach aus der Kasse oder mit der EC-Karte vom Firmenkonto halt...
Blöde Frage: Aber muss ich dann den Verbrauch auf die tatsächlichen Kilometer umrechnen oder was passiert mit dem "Überschuss" im Tank??? - Ganz streng genommen würde ich den "Firmensprit" dann ja privat verfahren...
Vielen Dank und LG der Tiggr!
also bei uns fallen auch nur ab und an fahrtkosten an. wir machen das indem wir eine Rechnung an uns selbst stellen mit gefahrenen Kilometern. So hat es uns damals der Steuerberater geraten.
schau mal diesen etwas älteren Thread, ist bis heute genau so gültig![]()
Hey, vielen vielen Dank nochmal an alle die mitgeholfen haben das Problem zu lösen!![]()
Ich machs wie in dem älteren Thread ganz ausführlich beschrieben wurde! Habe meine Fahrt nun auch schon hinter mir... Leider habe ich das Ganze als Privatentnahme verbucht...Naja, da werde ich dann gleich mal nachbessern!
LG der Tiggr!
Ich hake nochmal nach, die Vorgehensweise in o.g. Link gilt aber nur für die doppelte Buchführung oder?
Wenn ich nur 'ne EÜR mache (versteh sowieso nicht, warum so viele d.Buchf. machen, obwohl sie es gar nicht müssten) sind die Fahrtkosten doch 'ne normale Ausgabe lt. Fahrtenbuch, Geld muss ich ja auch keins "entnehmen"?
ich weiß immer nie, was unter "doppelter Buchführung" verstanden wird, sorry
die Fahrtkostenabrechnung nach Fahrtenbuchlösung ist im Prinzip eine Erstattung vorher privat getragener Kosten, der PKW befindet sich ja im Privat-Besitz.
aber ob du die Kohle wirklich "entnimmst" oder nicht, sollte prinzipiell egal sein.
doppelte Buchführung = Bilanzieren
Das Verfahren im Link kannst du auch bei EÜR verwenden. Einfach Rechnung von Privat an Firma stellen mit Kilometerpauschale und Betrag steuerfrei auszahlenlassen.
[OT]
ich bilanziere, mache meine Buchführung trotzdem nur einmalZitat von Master_T2
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ok, Rest macht dann Stb.
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doppelte Buchführung heisst es einfach nur, da du bei jeder Buchung mindestens 2 Konten bearbeitest![]()
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