+ Antworten
Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: Gewerbe anmelden unter Hartz IV und Privatinsolvenz

  1. #1
    TP-Newbie Meik&Melli macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2006
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    1

    Cool Gewerbe anmelden unter Hartz IV und Privatinsolvenz

    Hallo!!!

    Ich bin aktuell am Überlegen, ob ich mich mit einem Gewerbe selbständig machen soll. Allerdings habe ich noch die eine oder andere Schwierigkeit mich mit den ganzen Gesetzen und dem Papierkram zurechtzufinden.
    Das erste Problem ist, dass ich in Hartz IV drin stecke und mein Arbeitsvermittler nicht wirklich hilfreich war.
    Das zweite ist, dass ich in der Privatinsolvenz bin und dadurch mit der Pfändungsgrenze wahrscheinlich ziemlich schnell Kontakt aufnehmen werde :-)
    Das dritte ist, dass ich nicht weiß, welche Folgen das mit dem Gewerbe hat. Muß ich Steuern extra für jeden angenommenen und bezahlten Auftrag bezahlen, oder am Ende vielleicht gar keine Steuern wegen irgendwelcher Freibeträge? Was darf ich im einzelnen anbieten und wie nenne ich es am besten?
    Grundsätzliche Fragen habe ich auch noch: was ist z.B. der Unterschied zwischen Gewerbe, Kleingewerbe und Nebengewerbe? Wie läuft das mit Hartz IV weiter, wenn ich nicht nach einem halben Jahr auf eigenen Beinen stehe? Liegt es tatsächlich im Ermessen des Fallmanagers ob und wieviel Überbrückungsgeld (oder ergänzende Unterstützung) bekomme?

    So, das waren jetzt mal eine Menge Fragen...

    Hier jetzt noch meine Idee mit der ich arbeiten möchte:

    restaurieren von Polstermöbeln und Neubeziehen von abgewohnten oder einfach nur alten Polstermöbeln und nebenbei noch Gartenarbeiten

    DANKE für eure Hilfe


  2. #2
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
    Registriert seit
    Dec 2003
    Ort
    Bochum
    Beiträge
    605
    Hallo ...

    dies ist ein Wust von Fragen... fangen wir mal an:

    Hartz IV und Selbständigkeit:
    Man kann sich problemlos selbständig machen, auch wenn man Hartz IV Empfänger ist. Man benötigt hierzu eine Geschäftsidee, einen vernünftigen Businessplan, holt sich bei der ARGE einen Antrag auf Einstiegsgeld nach § 29 SGB II und stellt einen Antrag auf Gewährung desselben. Bei erzielten Einnahmen (wohl gemerkt Einnahmen... nicht Gewinnen) wird ein Grundfreibetrag von 100€ abgezogen, darüber hinaus bis 800€ ein Freibetrag von 20% und von 801-1200€ ein Freibetrag von 10%. Die Grundversorgung und das evt. Wohngeld wird um den die Freibeträge übersteigenden Betrag gekürzt, das Einstiegsgeld bleibt bei den Kürzungen unangetastet. Das Einstiegsgeld beträgt in Normalfall 50% des Regelbetrages von 345€ zuzüglich eines evt. Zuschlages bei einer Bedarfsgemeinschaft.

    Selbständigkeit und Privatinsolvenz:
    Wenn Sie in einer Insolvenz stecken, dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, sich nach Ihren Möglichkeit um eine Erwerbstätigkeit zu kümmern, die Ihnen ein entsprechendes Auskommen bietet. Möchte man sich selbständig machen, so ist dies mit dem Insolvenzverwalter in jedem Fall vorher abzusprechen. Er wird Ihnen ein Formular vorlegen, in dem Sie erklären, keine neuen Verbindlichkeiten einzugehen und ihn, den Insolvenzverwalter, von allen Haftungen, die sich dennoch aus Ihren neuen Geschäften ergeben könnten freizustellen.

    Die pfändbaren Beträge nach § 850C ZPO ergeben sich bei Selbständigen aus dem Gewinn, nach Abzug aller Betriebsausgaben, man kommt damit also schon ein ganzes Stück weit. Sie sollten mit Ihrem Insolvenzverwalter über Ihre Absichten sprechen, es gibt so gut wie keinen Insolvenzverwalter, der sich gegen solche Vorhaben sperren wird.

    Eine andere Frage ist, ob Sie die Qualifikation für das Vorhaben besitzen, denn wenn es unter dem Oberbegriff Tischler einzuordnen wäre, dann könnte es sich ggf. um ein meisterpflichtiges Handwerk handeln, um dies einzuordnen, haben Sie jedoch zu wenig berichtet, dies wäre jetzt reine Spekulation.

    Hartz IV und Überbrückungsgeld:
    Wenn Sie Hartz IV Empfänger sind, dann können Sie weder Ich-AG - Zuschuss, noch Überbrückungsgeld beantragen, weil hierzu der Bezug von ALG I erforderlich wäre, was nicht der Fall ist. Als Hartz IV Empfänger bleibt Ihnen einzig und alleine die Beantragung von Einstiegsgeld.

    Viel Erfolg !

    MfG
    BEBOUB
    Geändert von BEBOUB (07.05.2006 um 11:14 Uhr)
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  3. #3
    TP-Member Paradise macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2005
    Ort
    Frankfurt/Darmstadt
    Beiträge
    61
    Guten Abend,

    hat hierzu
    Hartz IV und Selbständigkeit:
    Man kann sich problemlos selbständig machen, auch wenn man Hartz IV Empfänger ist. Man benötigt hierzu eine Geschäftsidee, einen vernünftigen Businessplan, holt sich bei der ARGE einen Antrag auf Einstiegsgeld nach § 29 SGB II und stellt einen Antrag auf Gewährung desselben. Bei erzielten Einnahmen (wohl gemerkt Einnahmen... nicht Gewinnen) wird ein Grundfreibetrag von 100€ abgezogen, darüber hinaus bis 800€ ein Freibetrag von 20% und von 801-1200€ ein Freibetrag von 10%. Die Grundversorgung und das evt. Wohngeld wird um den die Freibeträge übersteigenden Betrag gekürzt, das Einstiegsgeld bleibt bei den Kürzungen unangetastet. Das Einstiegsgeld beträgt in Normalfall 50% des Regelbetrages von 345€ zuzüglich eines evt. Zuschlages bei einer Bedarfsgemeinschaft.
    jemand irgentwo eine Beispielrechnung. Ich finde im ganzen Web nichts. Und so ganz kann das ja nicht hinkommen, das man 0 Gewinn hat aber schon Abzüge hat.

  4. #4
    TP-Senior wuslon ist auf einem guten Weg Avatar von wuslon
    Registriert seit
    Sep 2005
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    262
    Bei 0 Euro Einnahmen hast Du auch keine "Abzüge". Beispielrechner kann ich Dir nicht liefern, nur soviel:

    Du kannst zu Deinem Hartz-IV-Betrag 100 Euro hinzuverdienen, hier gilt der Betrag, der nach EÜR unterm Strich steht....

    "Das Wissen der Menschheit gehört der ganzen Welt!"

    <!-- open source -->


    <derow webwork/>

    harburg


  5. #5
    TP-Junior tapefire macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2004
    Beiträge
    21
    Bei erzielten Einnahmen (wohl gemerkt Einnahmen... nicht Gewinnen)
    Das ist nicht richtig. Es werden die Einnahmen und Ausgaben verrechnet, sprich der Gewinn oder der Verlust ermittelt und die div. Prozentsätze abgezogen.
    Beispiel:
    1000 Euro Einnahmen pro Monat:
    -800 Euro Ausgaben pro Monat (für den Betrieb!!!):
    ----------------------------------------------------
    200 Euro Gewinn
    - 100 Euro Freibetrag
    ---------
    100 Euro - 20 %=80 Euro.
    die mit dem Regelsatz verrechnet werden und zwar nur mit dem Regelsatz und nicht mit Miete und Heizkosten.

    Im Regelfall muss für jeden Monat eine Gewinn und Verlustrechnung aufgestellt werden.
    Geändert von tapefire (06.06.2007 um 13:37 Uhr)

  6. #6
    TP-Insider Daniel FR hilft, wo's geht Daniel FR hilft, wo's geht Daniel FR hilft, wo's geht Avatar von Daniel FR
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    28219 Walle
    Beiträge
    659
    Und was ist mit der Steuer? Muss der Gewinn nicht vorher noch versteuert werden?
    "Wir können hier richtig deutsch diskutieren, wir haben Verbandszeug im Hause." - Wolfgang Neuss, 1923–1989

  7. #7
    TP-Junior tapefire macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2004
    Beiträge
    21
    Zitat Zitat von Daniel FR Beitrag anzeigen
    Und was ist mit der Steuer? Muss der Gewinn nicht vorher noch versteuert werden?
    Natürlich muss ein Gewinn versteuert werden, aber die Arbeitsagentur interessiert das erst bei einem Antrag bzw. Neuantrag. Es gelten immer die monatlichen tatsächlich stattfinden Einnahmen und Ausgaben. Wenn du zum Beispiel dann Umst abführts, dann sind das die Ausgaben die Du ebenfalls für den monatlichen Verlust geltend machen kannst. Genauso gilt die vereinahmte Umst als Geldzufluss!! auch wenn Du davon ja am Ende keine Cent siehts!

  8. #8
    Guest andreas46 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2011
    Beiträge
    1
    Hallo an alle,

    ich stecke zur Zeit auch in einer Insolvenz, die aber nun bald dem Ende zugeht. Zum Glück

    Und wie Meik&Melli möchte ich ein eigenes Gewerbe aufmachen, um so wieder auf die Beine zu kommen, ich weiß das die Gefahr groß ist auf die Nase zu fallen, vor allem in diesen Zeiten, bin aber ganz zuversichtlich...

    Nun hatte ich hier gelesen, dass eine Geschäftsinsolvenz auch so lange geht. Und zwar vier bis acht Jahren... jetzt die Frage, wenn doch alles schief gehen sollt und ich sowohl in Geschäftsinsolvenz und Privatinsolvenz stecke... zum einen geht das überhaupt und zum anderen kann ich eventuell meine Privatinsolvenz vielleicht auch verkürzen, um mein Geschäft schneller aufmachen zu können?

    Gruß
    Geändert von Thomas (25.05.2011 um 20:10 Uhr)

  9. #9
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.322
    Zitat Zitat von andreas46 Beitrag anzeigen
    jetzt die Frage, wenn doch alles schief gehen sollt und ich sowohl in Geschäftsinsolvenz und Privatinsolvenz stecke... zum einen geht das überhaupt und zum anderen kann ich eventuell meine Privatinsolvenz vielleicht auch verkürzen, um mein Geschäft schneller aufmachen zu können?
    Nein, du kannst deine PI nicht verkürzen (es sei denn natürlich, du zahlst alle deine Schulden an deine Gläubiger komplett, dann besteht ja kein Grund mehr) und was meinst du mit "Geschäft aufmachen"?

    Du kannst dich bereits während der PI selbstständig machen, steht doch im Beitrag von BEOBUB.

    copy

  10. #10
    TP-Newbie Michel0815 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2011
    Ort
    Süderbrarup
    Beiträge
    3
    Hallo erstmal,

    ich habe mir jetzt gerade hier Eure Texte durchgelesen. Soweit habe ich wohl auch das meiste verstanden.
    Ich will als Freiberufler arbeiten. Bin Alg II Empfänger und in der Privatinsolvenz. Mit meinem Treuhänder habe ich über meine geplante selbstständigkeit bereits gesprochen und soweit ist das wohl auch alles gar kein Problem.
    Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Mein Treuhänder sagte mir das ich bei einer "Selbstständigkeit"/Freelancer für die berufsüblichen Tarife/Verdienst eingestuft werde. Das bedeutet in meinem Fall. Das mir ein Gehalt von einem Mediengestalter für Bild und Ton für die Privatinsolvenz angerechnet werden soll. Daraufhin war ich etwas erstaunt um nicht zu sagen demoralisiert bis schockiert, da ich ja wohl in den ersten Monaten meiner Selbstständigkeit keine 1800 - 2800 Euro(abhängig vom Bundesland) verdiene. Ist die Aussage von meinem Treuhänder so richtig oder bestätigt sich meine Vermutung, das er/sie mich falsch verstanden hat bzw. es nicht besser weiß ?
    Ich habe auch schon viel gegoogelt um etwas darüber zu finden und dieses Forum kam der Sache bislang am nächsten.

    Danke für´s lesen.
    Schöne Grüße
    Michel

  11. #11
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.322
    Zitat Zitat von Michel0815 Beitrag anzeigen
    Mein Treuhänder sagte mir das ich bei einer "Selbstständigkeit"/Freelancer für die berufsüblichen Tarife/Verdienst eingestuft werde. Das bedeutet in meinem Fall. Das mir ein Gehalt von einem Mediengestalter für Bild und Ton für die Privatinsolvenz angerechnet werden soll.
    Was ist damit gemeint, worauf "angerechnet"? Erläutere das bitte mal etwas genauer.

    Daraufhin war ich etwas erstaunt um nicht zu sagen demoralisiert bis schockiert, da ich ja wohl in den ersten Monaten meiner Selbstständigkeit keine 1800 - 2800 Euro(abhängig vom Bundesland) verdiene.
    Mit einer tragfähigen Selbstständigkeit müsstest du eigentlich wesentlich höhere Einnahmen erzielen, weil sich eben kein AG an deinen Sozialversicherungsbeiträgen beteiligt, du keinen bezahlten Urlaub, keine bezahlten Krankheitstage hast, deine Ausrüstung selbst stellen musst usw. ... Da es aber MG wie Sand am Meer gibt, ist das sehr schwer - du solltest dir die Frage stellen, was kannst du, was andere nicht können. Was veranlasst einen AG dazu dich zu beauftragen - und zwar jenseits der Überlegung, die Dumpingangebote noch unterbieten zu wollen.

    copy

  12. #12
    TP-Newbie Michel0815 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2011
    Ort
    Süderbrarup
    Beiträge
    3
    [QUOTE=copy;976767]Was ist damit gemeint, worauf "angerechnet"? Erläutere das bitte mal etwas genauer.

    Damit ist gemeint, das ich als Freelancer für die Insolvenz und somit für das Gehalt/Lohn eingestuft werde, der ortstypisch ist.
    Als Beispiel: Der Betrag den ich für die Insolvenz abzahlen muß wird ja von meinem jetzigen Einkommen berechnet. Wenn ich als Freelancer im ersten Monat z.B. nur 500,- Euro verdienen würde, so würde mir aber ein Einkommen von 1800-2800 Euro berechnet werden oder mein Einkommen in der Höhe angesehen werden, da es der ortstypische Lohn für meinen Beruf wäre wenn ich als Angestellter in meinem Beruf arbeiten würde. Also müßte ich einen Betrag für meine Insolvenz abtragen die von 1800-2800 Euro ausgeht und nicht von 500,- Euro in meinem Beispiel. Ich hoffe das ich es jetzt verständlich erklärt habe....ich merke gerade das es gar nicht so einfach ist. Wenn es noch nicht verständlich ist, dann bitte nochmal schreiben, damit ich es nochmal versuchen kann.



    Mit einer tragfähigen Selbstständigkeit müsstest du eigentlich wesentlich höhere Einnahmen erzielen, weil sich eben kein AG an deinen Sozialversicherungsbeiträgen beteiligt, du keinen bezahlten Urlaub, keine bezahlten Krankheitstage hast, deine Ausrüstung selbst stellen musst usw. ... Da es aber MG wie Sand am Meer gibt, ist das sehr schwer - du solltest dir die Frage stellen, was kannst du, was andere nicht können. Was veranlasst einen AG dazu dich zu beauftragen - und zwar jenseits der Überlegung, die Dumpingangebote noch unterbieten zu wollen.

    Ja genau, das sehe ich auch so. Wobei ich aber denke das ich die ersten Monate eventuell noch nicht so viel verdienen werde, bzw. will ich da mal ganz vorsichtig sein mit meinen Erwartungen. Klar würde ich natürlich schon vom ersten Tag an gut verdienen aber aus Erfahrungen von anderen Personen weiß ich halt das es in den ersten 6- 12 Monaten auch mal knapp mit dem Verdienst sein kann.
    Meine Information über die Anzahl der Mediengestaler Bild un Ton in dem Umkreis wo ich lebe ist sehr gering soweit ich informiert bin. Es würde mich interessieren wo her Du deine Information über die Anzahl der Mediengestalter her hast, da es jetzt zwei Möglichkeiten gibt. Entweder habe ich darüber falsche Informationen bekommen oder Du und dann sollte ich das ganze nochmals überprüfen, wobei meine Pläne schon ziemlich Wasserdicht sind aus meiner Sicht, da ich das ganze ja schon seit ca. 3 Jahre plane. Mal mehr und mal weniger, aber nun will ich das ganze auch endlich durchziehen und realisieren.

    Ich werde keine Preise unterbieten, da ich mich ja nicht unter Wert verkaufen werde und ich werde eine Lücke schließen die noch sehr groß ist hier in Deutschland.

    Gruß
    Michel
    Geändert von Michel0815 (24.10.2011 um 09:30 Uhr) Grund: Habe etwas vergessen

  13. #13
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.322
    Zitat Zitat von Michel0815 Beitrag anzeigen
    ich merke gerade das es gar nicht so einfach ist. Wenn es noch nicht verständlich ist, dann bitte nochmal schreiben, damit ich es nochmal versuchen kann.
    Nee, jetzt habe ich es verstanden. Wäre es dann nicht sinnvoll, wenn du Vollzeit arbeiten gingest? Und ggf. die Selbstständigkeit nebenberuflich aufbaust, bis du aus der Insolvenz raus bist?

    Meine Information über die Anzahl der Mediengestaler Bild un Ton in dem Umkreis wo ich lebe ist sehr gering soweit ich informiert bin. Es würde mich interessieren wo her Du deine Information über die Anzahl der Mediengestalter her hast, da es jetzt zwei Möglichkeiten gibt. Entweder habe ich darüber falsche Informationen bekommen oder Du und dann sollte ich das ganze nochmals überprüfen, wobei meine Pläne schon ziemlich Wasserdicht sind aus meiner Sicht, da ich das ganze ja schon seit ca. 3 Jahre plane.
    Nun ja, ich sehe das eher aus der Print- und Digitalecke - dass du B&T bist, war deinem ersten Beitrag nicht zu entnehmen. Ich habe die 'MG-Schwemme' in den letzten 10-12 Jahren auf Agenturseite mitbekommen, seit der "Mediengestalter" eingeführt wurde, ist das eben ein "Traum- und Modeberuf" - Druckvorlagenhersteller oder Notenstecher wollten nicht so viele werden. Und es werden einfach nach wie vor viel mehr Leute ausgebildet, als der Markt gebrauchen kann.

    "Durch einen vorübergehenden Boom im Bereich der neuen Informationstechnologien wurde eine erhöhte Nachfrage zu diesem und anderen Berufen wie etwa auch Programmierer prognostiziert, die jedoch von der späteren Wirklichkeit nicht erfüllt wurde. Durch die dreifache Zugangsmöglichkeit wurde ein Überangebot an Mediengestaltern geschaffen, sodass die Arbeitslosenquote unter diesen sehr hoch ist. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter haben darauf reagiert und nehmen zumindest kaum noch Umschulungen vor; auch die Möglichkeit einer Fortbildung wurde stark eingeschränkt."

    http://de.wikipedia.org/wiki/Medieng...ital_und_Print

    Für B&T mag es etwas besser aussehen, aber auch da gibt es über diverse 'Bezahlausbildungen' immer noch mehr Ausbildung als Stellen, wo die Leute anschließend arbeiten können. Im Bereich D&P sehe ich auch weiter kein Ende des Ausbildungswahnsinns. Ich arbeite derzeit innerhalb eines großen Networks und alleine an unserem Standort bekommen wir 20-30 Bewerbungen, überwiegend D&P aber auch B&T - wohlgemerkt pro Monat.

    copy

  14. #14
    TP-Newbie Michel0815 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2011
    Ort
    Süderbrarup
    Beiträge
    3

    Da hast Du recht.

    Erstmal bin ich jetzt froh das ich es Dir verständlich erklären konnte, da es mir aufgefallen ist, das ich es nicht mal kurz in einem oder zwei Sätzen erklären kann. Aber so bin ich natürlich jetzt zufrieden :-)

    Es ist mir erst später aufgefallen das ich Bild und Ton nicht erwähnt hatte und hatte auch schon selber vermutet das Du den DundP meinen könntest. Das sehe ich hier auch sehr viel. Also da werden sehr viele Stellen angeboten, allerdings weiß ich nicht wieviele Bewerber auf eine frei Stelle kommen.

    Ich weiß auch das in Hamburg viel mehr Mediengestalter ausgebildet werden als dort in Untergebracht werden können und das halt auch in beiden Medienbereichen. Ich hatte in meiner Ausbildung um die 24 Leute in meiner Klasse und ich weiß das bislang keiner von denen einen festen Job bekommen hat. Einige machen halt noch Praktikum oder arbeiten hin und wieder mal als Aushilfen. Ich weiß von einem das er versucht hat sich selbstständig zu machen, aber zu dem habe ich kein Kontakt und das ist auch gut so. Ich hatte mir seine HP mal angesehen und habe nur gedacht....ok, das könnte von falschen Medikamenten kommen....kleiner Scherz am Rande. Der bietet soviel an Service an, das er 10 Leute einstellen müßte. Aber egal.

    Ich habe schon darüber nachgedacht ob ich eine Festanstellung suche und das dann Nebenberuflich starte, aber ich denke das ist aus zeitgründen nicht möglich, dennoch werde ich es versuchen, um es dann genau zu wissen.

    Ich habe mich auch schon relativ gut erkundigt und es kann dann bald losgehen. Muß nur noch zum Finanzamt und dann geht es los.

    Nochmals vielen Dank für deine Nachrichten. Leider bleibt mir immer noch die Frage offen ob das mit dem Gehalt wirklich so ist wie ich es beschrieben habe. Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen, aber ich werde die Lösung schon noch finden. :-)

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51