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Thema: Mitarbeiter

  1. #1
    TP-Junior sirco11 macht alles soweit korrekt
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    Mitarbeiter

    Hallo,
    Ich habe gerade etwas viel zu tun, und will kleine Teile an Studenten auslagern (oder Schüler)
    Wie kann ich das abrechnen ?
    Müssen die da ne REchnung schreiben (wie können die das , wenn sie selber kein Gewerbe haben)
    oder gibts da andere Möglichkeiten, Welche ??

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ich wüsste nur von diesen beiden Möglichkeiten:

    - entweder die schreiben dir 'ne Rechnung, müssen dann natürlich selbst ein Gewerbe angemeldet haben

    oder

    - du stellst die, wenn auch befristet, ein und hast dann alle entsprechenden Pflichten als Arbeitgeber zu erfüllen

  3. #3
    TP-Junior sirco11 macht alles soweit korrekt
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    und was sind das dann für Pflichten ?
    Ist das dann Lohnsteuerkarte, oder wie wird das gemacht, und wieviel kostet mich dann so ein arbeiter real ? sagen wir er bekommt 10 Euro auf die stunde, was kostet mich das dann?

    das wird doch so teuer, dass man das gar nicht mehr bezahlen kann, wenn das auftragsvolumen nicht hoch gennug ist.

    Wenn die eine Rechnung schreiben, dann können die als studenten doch bestimmt irgendwie auch was anders machen, als andere oder ... Nur was ist dann mit MWST ? Die dürfen die ja nciht mit drauf setzen...


    gibts da nicht irgendwie eine andere möglichkeit ?

  4. #4
    TP-Member Firewolf macht alles soweit korrekt
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    Bei uns in Österreich gibts die sg. "Kleinunternehmer" die müssen kein Gewerbe anmelden, unterhalb der Rechnung muss nur stehen "Umsatzsteuerbefreit, da Kleinunternehmer" oder so in der Art - so machs ich zumindest und ich habe schon Rechnungen fürs Finanzamt ausgestellt, und wenn die das unterschreiben, dann wirds wohl stimmen

    Der Haken dabei ist, dass diese Studenten dann im Jahr nicht mehr als eine bestimmte Summe einnehmen dürfen (ich glaub so um die 7000 € aber das ist jetzt geraten)

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von sirco11
    und was sind das dann für Pflichten ?
    Anmeldung als Arbeitnehmer, Versicherung der selben bei einer BG, Erstellen einer Lohnabrechnung, ... hier mal ein Link

    Zitat Zitat von sirco11
    Ist das dann Lohnsteuerkarte, oder wie wird das gemacht,
    Entweder auf Lohnsteuerkarte, oder als 400,- Euro Job

    Zitat Zitat von sirco11
    und wieviel kostet mich dann so ein arbeiter real ? sagen wir er bekommt 10 Euro auf die stunde, was kostet mich das dann?
    Als 400,- Euor Job musst du 30% Pauschal an die Knappschaft Bahn-See bezahlten, dass wars dann. Auf Lohnsteuerkarte musst du naütlich Lohnsteuer, Arbeitnehmeranteil am Gesammtzosialversicherungsbeitrag (ALV, KV, PV, RV) bezahlen, sowie Beiträge zur BG (Unfallversicherung)

    Zitat Zitat von sirco11
    Wenn die eine Rechnung schreiben, dann können die als studenten doch bestimmt irgendwie auch was anders machen, als andere oder ...
    Was sollen die denn anders machen, Gewerbe ist Gewerbe, egal ob es ein Schüler, ein Student oder ein Rentner anmeldet...

    Zitat Zitat von sirco11
    Nur was ist dann mit MWST ? Die dürfen die ja nciht mit drauf setzen...
    Wenn die Studenten von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen, dann dürfen die keine USt ausweisen, sind es aber ganz normale Unternehmer, dann müsseen sie die USt sogar ausweisen.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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