Ja.Zitat von Dreamteam
Ja, du musst eine USt-Erklärung, eine Einkommensteuererklärung, eine Gewinnermittlung (wenn über 17.500,- Umsatz, dann das Formular EÜR) und ggf. sogar eine Gewerbesteuererklärung (wenn Über Freibetrag) abgeben.Zitat von Dreamteam
Formlos geht beim FA meist nix... Es gibt für alles Formulare, außer für die Gewinnermittlung, wenn du unter 17.500,- Umsatz bleibst...
Soweit ich weiß, darf dein zu versteuerndes Einkommen nicht über 7.6xx,- liegen. Den genauen Betrag kenne ich leider nicht...Zitat von Dreamteam
Nein, du bekommst dein KiGe ja nicht, sondern deine Eltern...Zitat von Dreamteam
Diese Grenze habe ich noch nicht gehört, k.A....Zitat von Dreamteam
So lange du hauptsächlich Schüler bist, bist du m.E. über deine Mutter Versichert. Ob es da auch eine Grenze gibt, weiß ich leider nicht.Zitat von Dreamteam
Meine schon mal gehört zu haben, dass man als Neugründer zwei Jahre nix bezahlen muss, aber im Zweifel einfach mal bei deiner zuständigen IHK anrufen...Zitat von Dreamteam


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