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Alt 11.07.2006, 23:54   #1
CWA
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2006
CWA ist auf einem guten Weg

Rechnung schreiben ?


Hallo Leutz,

ich bin in der glücklichen Lage meine erste Rechnung schreiben zu dürfen.

Meine Fragen:

Ich habe 29 Stunden gebuckelt und geschiwitzt, so weit so gut.

Das Material hat der Auftraggeber besorgt. Natürlich habe ich auch aus meinem Sortiment das ein oder andere gebraucht. Z.B. Schrauben, Dübel, Bohrer, Silikom, Acryl etc.

Wie stelle ich das als Pauschale in Rechnung? Kommt auf die Pauschale auch 16 % Mehrwertsteuer? Weil diese Sachen, habe ich ursprünglich für mich Privat gekauft, darum die Frage.

Anfahrtskosten:

Der Auftraggeber ist Luftlinie 500m entfernt gewesen, was kann ich ihm dafür in Rechnung stellen? PS: Das Auto läuft auf Oma ( noch ).

Die USt. ID Nummer? Wann bekomme ich die, oder kann ich die schon erfragen (telefonisch) ?



Danke für eure Antworten

cu CWA

Geändert von CWA (12.07.2006 um 00:19 Uhr).
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Alt 12.07.2006, 07:55   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2004
Bayrunos macht alles soweit korrekt
Also das Material würde ich pauschal abrechnen, solche Kleinmaterialien einzeln aufzulisten ist mühsam (1x Kleinmaterial pauschal XX Euro).

500m und das bist du mit dem Auto gefahren ??? Da schluckt ja das Anlassen des Autos mehr Sprit als die Fahrt selbst... Verrechne einfach 1x Fahrzeugpauschale 7,50 Euro oder so...

Gruss Stefan
Bayrunos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2006, 10:01   #3
CWA
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2006
CWA ist auf einem guten Weg
Hatte keine Lust 200 kg Werkzeug zu schleppen
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Alt 12.07.2006, 10:16   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Da die Hauptstoffe vom Leistungsempfänger besorgt wurden spricht man hier von einer Materialgestellung, die zur Folge hat, dass es sich um eine Werkleistung handelt. Die Dienstleistung steht im Vordergrund bei diesem Werkvertrag.

Das Material nimmt natürlich nicht am Leistungsaustausch teil, da du ja schließlich dafür keine Mehrwertschöpfung geleistet hast. Darauf entfällt somit keine USt. Auf die von dir erbrachten Leistungen ist natürlich USt zu berechnen, also auch auf die Nebenstoffe.

Zitat:
Der Auftraggeber ist Luftlinie 500m entfernt gewesen, was kann ich ihm dafür in Rechnung stellen? PS: Das Auto läuft auf Oma ( noch ).
Ich würde die Fahrtkosten komplett weglassen. Das macht mehr Arbeit als es letztlich wert ist. Der Kunde wird sich aufregen für 500m Anfahrtkosten zu berechnen und das Finanzamt wird sich aufregen, weil der PKW auf Oma läuft. Es lohnt sich nicht.

Zitat:
..., oder kann ich die schon erfragen (telefonisch) ?
Versuch macht klug beim Bundeszentralamt für Steuern

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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Alt 12.07.2006, 11:32   #5
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1 Pos. Anfahrt xxx Euro
2 Pos. Material xxx Euro
3 Pos. Arbeistzeit xStunden xxx Euro
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Alt 12.07.2006, 18:14   #6
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2004
Bayrunos macht alles soweit korrekt
Also wir haben in der Firma die Erfahrung gemacht, dass viele Kunden maulen, wenn man Fahrtkosten verrechnet. Daraufhin haben wir Fahrtkosten in Fahrzeugpauschale abgeändert und schon sagt niemand mehr was.
Bayrunos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2006, 22:36   #7
CWA
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2006
CWA ist auf einem guten Weg
Oh, jetzt bin ich schlauer.

Danke für die Tips !

Fahrzeugpauschale...da muss man erstmal drauf kommen
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Alt 14.07.2006, 09:31   #8
TP-Supporter
 
Registriert seit: Mar 2004
timedance123 macht alles soweit korrekt
Fahrtkosten in Stundenlohn einrechnen? :-)

Oder hast du schon fixen Stundenlohn ausgemacht?


vl. das eher vorher mal einbeziehen, ich glaub es kommt immer besser wenn man nicht soviel auflistet, dafür den kleinkrams in den stundenlohn reinrechnet!
timedance123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 00:49   #9
CWA
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2006
CWA ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von timedance123
Fahrtkosten in Stundenlohn einrechnen? :-)

Oder hast du schon fixen Stundenlohn ausgemacht?


vl. das eher vorher mal einbeziehen, ich glaub es kommt immer besser wenn man nicht soviel auflistet, dafür den kleinkrams in den stundenlohn reinrechnet!

Wird immer besser ....

Danke dir
CWA ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 01:18   #10
TP-Moderator
 
Benutzerbild von SonKite
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Heidelberg
SonKite ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESonKite ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESonKite ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESonKite ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESonKite ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESonKite ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Trotzdem immer dran denken das du in Zukunft alte Kunden halten möchtest und neue durch Empfehlungen bekommen willst. Darum streich den letzten Teil aus deinem ersten Post (den du gelöscht hast) auch besser aus deinem Kopf. Eine zu hohe Rechnung bringt dir vielleicht im Moment etwas, für die Zukunft aber sicher nichts.
SonKite ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2006, 22:38   #11
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
wilber macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von SonKite
Trotzdem immer dran denken das du in Zukunft alte Kunden halten möchtest und neue durch Empfehlungen bekommen willst. Darum streich den letzten Teil aus deinem ersten Post (den du gelöscht hast) auch besser aus deinem Kopf. Eine zu hohe Rechnung bringt dir vielleicht im Moment etwas, für die Zukunft aber sicher nichts.
Hallo,
das sehe ich auch so. Ich führe auch gerne mal Positionen auf "Ohne Berechnung", z.b. die Leihgabe eines Monitores:

Monitor leihweise geliefert und aufgestellt ´(Ohne Berechnung)
wilber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2006, 06:57   #12
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von wilber
Ich führe auch gerne mal Positionen auf "Ohne Berechnung", z.b. die Leihgabe eines Monitores:

Monitor leihweise geliefert und aufgestellt ´(Ohne Berechnung)
Das kenn ich aus der Werkstatt... Kleinmaterialien, etc....

[OT]
Teuer ist es aber trozdem
[OT]
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2006, 23:55   #13
TP-Senior
 
Benutzerbild von Jovi_Girl
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: NRW
Jovi_Girl ist auf einem guten Weg
Hallo CWA,


hier noch einmal eine ganz wichtige Info bzgl. der Anforderungen einer Rechnung.

Folgende acht Punkte müssen unbedingt auf einer Rechnung erhalten sein:

1. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens (Lieferant) sowie des Leistungsempfängers (Kunden).

2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers.

3. Ausstellungsdatum der Rechnung.

4. Fortlaufende Rechnungsnummer.

5. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Art der Leistung.

6.Lieferdatum oder Zeitpunkt der Leistungsausführung.

7. Angabe des Nettobetrages und vereinbarter Boni, Skonti und Rabatte.

8. Angabe des Steuersatzes und Steuerbetrags.

Bei Nichteinhalt dieser acht Regeln ist die Rechnung nicht gültig- gleiches gilt für Eingangsrechnungen.

Liebe Grüße...
__________________
Not old- just older
Jovi_Girl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2006, 23:58   #14
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
wilber macht alles soweit korrekt
Muß die Rechnung unterschrieben werden?
wilber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2006, 00:06   #15
TP-Senior
 
Benutzerbild von Jovi_Girl
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: NRW
Jovi_Girl ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von wilber
Muß die Rechnung unterschrieben werden?
Man kann Rechnungen grundsätzlich unterschreiben, jedoch ist die Unterschrift keine Pflichtangabe in einer Rechnung. Wichtig sind die 8 Regeln- damit ist die Rechnung einwandfrei.

PS: natürlich sollte auf der Rechnung auch die Bankverbindung angegeben sein- schließlich soll das Geld ja auch auf dem Konto landen gell?

Hier noch einmal der Link zu den Rechnungsanforderungen:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html

Liebe Grüße
__________________
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