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Thema: Freiberufler und Teilzeit- oder 400€-Job

  1. #1
    TP-Junior lemoncarvy macht alles soweit korrekt
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    24

    Freiberufler und Teilzeit- oder 400€-Job

    neben meiner Freiberuflichkeit in Sachen Flyerpixelei & Co. fange ich jetzt einen kleinen Nebenjob an. Geplant war es so, daß ich dort eine Teilzeitbeschäftigung mache mit 460brutto. AG zahlt halt die üblichen Abgaben, KV, usw... so daß ich halt erstmal dachte, ich hab den Schlamassel mit den hohen Gebühren nicht mehr und wär auch somit nicht mehr bei der KSK.
    Hab aber dann jetzt noch rausbekommen, daß diese Abgaben von dem Job abgehen, in dem ich das meiste verdiene, also die Freiberuflichkeit. Die KSK sagte mir, daß sich für mich somit nichts ändert und der AG nur Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abführt. Ich dann den widerum angerufen, und die meinten dann widerum, daß das so dann nicht geht und wir dann wohl besser einen 400€-Job daraus machen.
    Wäre ja auch nicht so wild, aber der MiniJob wäre ausbaufähig so daß ich dann auf 600€brutto kommen könnte. Das geht aber dann aber logischerweise nicht als 400€-Job und für mich stellt sich dann die Frage: was dann?
    Hatte eigentlich schon vor, den MiniJob auszuweiten, da kann's doch dann nicht am Versicherungswirrwarr scheitern, oder?

    wer hat damit Erfahrung gemacht? Freischaffender, und TeilzeitJob über 400€ und KSK!

    Hoffe mir kann da jemand helfen.

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    M.E. ist es so:

    Wenn du selbstständig tätig bist, musst du dich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder aber bei einer Privatversicherung versichern.

    Wenn du ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis hast, dann führt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung ab. Du bist also Pflichtversichert.

    Übst du einen Mini-Job (also 400€-Job) aus, dann führt dein AG zwar Beiträge an die Knappschaft ab, aber Krankenversicherungsschutz erlangst du durch diese Abgaben nicht.

    Für die Einkünfte aus deiner selbstständigen Tätigkeit musst du m.E. immer Beiträge zahlen (Vorausgesetzt, du kommst über die Einkunftsgrenze), egal ob du nebenher eine Festanstellung hast, oder nicht.

    Scheitern tut da garnichts, musst halt nur entsprechende Beiträge zahlen...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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