M.E. ist es so:
Wenn du selbstständig tätig bist, musst du dich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder aber bei einer Privatversicherung versichern.
Wenn du ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis hast, dann führt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung ab. Du bist also Pflichtversichert.
Übst du einen Mini-Job (also 400€-Job) aus, dann führt dein AG zwar Beiträge an die Knappschaft ab, aber Krankenversicherungsschutz erlangst du durch diese Abgaben nicht.
Für die Einkünfte aus deiner selbstständigen Tätigkeit musst du m.E. immer Beiträge zahlen (Vorausgesetzt, du kommst über die Einkunftsgrenze), egal ob du nebenher eine Festanstellung hast, oder nicht.
Scheitern tut da garnichts, musst halt nur entsprechende Beiträge zahlen...


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