+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Namenswahl für IT-Dienstleistungs-Gewerbe

  1. #1
    TP-Junior Waltons macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2006
    Beiträge
    15

    Namenswahl für IT-Dienstleistungs-Gewerbe

    Hallo, ich möchte ein Gewerbe (IT-Dienstleistungen) anmelden.
    Formulare habe ich schon von der Gemeinde bekommen.
    Als Rechtsform bietet sich wohl das Einzelunternehmen an, da
    ich derjenige bin, der das Gewerbe alleine führen wird.
    So wie ich im Forum gelesen habe, ist ein Eintrag ins Handelsregister
    nicht Pflicht, wenn man Kleingewerbetreibender ist.

    Soweit hier alles korrekt ist, komme ich jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

    Wäre so ein Phantasiename mit einer Top Level Domain .de und meinem
    vollständigen Namen erlaubt ?

    fantasiename.de
    Max Mustermann


    Danke für Eure Anwort.

    Gruss
    Waltons

  2. #2
    TP-Junior Waltons macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2006
    Beiträge
    15
    ok, ich gehe mal davon aus, daß der Name des Einzelunternehmers (Max Mustermann) und Geschäftsbezeichnung (fantasiename.de) so zulässig sind.

    Zur Außendarstellung des Kleingewerbes (ohne Hreg-Eintrag) habe ich
    allerdings noch eine Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.
    Ist die Reihenfolge egal, also zuerst Name des Gewerbes und dann
    die Geschäftsbezeichnung oder umgekehrt ?

    Geht das auch ?

    Zum Beispiel im Impressum:

    fantasiename.de
    Max Mustermann

    Musterstr. 1
    123456 Musterstadt



    Danke.

    Gruss
    Waltons

  3. #3
    TP-Senior Jovi_Girl ist auf einem guten Weg Avatar von Jovi_Girl
    Registriert seit
    Jul 2006
    Ort
    NRW
    Beiträge
    249
    Huhu

    Ja ist zulässig! Du meinst ob du eine andere Internetadresse benutzen darfst als deinen realen Namen, oder?

    Das darfst du, allerdings solltest du dich darüber informieren, ob der von dir gewählte Name bzw. die von dir gewählte Domain nicht schon geschützt ist- das kann dann im schlimmsten Fall zu Abmahnungen in zweistelligen Bereich führen.

    Viel Glück dir!

    Not old- just older


+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51