ok, ich gehe mal davon aus, daß der Name des Einzelunternehmers (Max Mustermann) und Geschäftsbezeichnung (fantasiename.de) so zulässig sind.
Zur Außendarstellung des Kleingewerbes (ohne Hreg-Eintrag) habe ich
allerdings noch eine Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.
Ist die Reihenfolge egal, also zuerst Name des Gewerbes und dann
die Geschäftsbezeichnung oder umgekehrt ?
Geht das auch ?
Zum Beispiel im Impressum:
fantasiename.de
Max Mustermann
Musterstr. 1
123456 Musterstadt
Danke.
Gruss
Waltons


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