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Thema: Einzelunternehmen = Geschäftsführer oder Geschäftsinhaber?

  1. #1
    TP-Member eanst macht alles soweit korrekt
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    Cool Einzelunternehmen = Geschäftsführer oder Geschäftsinhaber?

    hallo forum,

    wenn ich selbststäöndig bin, als einzelunternehmer, bin ich denn geschäftsführer oder geschäftsinhaber?

    anscheinend gibt es da einen entscheidenden unterschied. man kann anscheinend auch abgemahnt werden, wenn man den falschen begriff auf seiner internetseite verwendet.

    vielen dank für eure hilfe!

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    keines von beiden

    einfach nur den eigenen Namen verwenden ohne irgendwelche Angaben wie Inhaber oder sonstwas. Alles andere würde auf ein Handelsgewerbe schließen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Member eanst macht alles soweit korrekt
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    ich darf mich also weder geschäftsinhaber noch geschäftsführer nennen?

    hm... das kommt mir nun aber doch etwas seltsam vor...

  4. #4
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    Ist es aber nicht, weil du als natürliche Person das Unternehmen darstellst.

    Es gibt ja keine Firma/kein Unternehmen "Sowieso" dessen Geschäftsführer oder Inhaber Max Mustermann ist, sondern es gibt das Einzelunternehmen "Max Mustermann".

  5. #5
    TP-Member eanst macht alles soweit korrekt
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    hmhm... und was ist mit meinen zwei angestellten?

    irgendwie muss man sich doch z.b. auf den visitenkarten von seinen mitarbeitern abheben. also eben mit einem zusatzt wie "geschäftsinhaber" oder ähnliches!?!?!?

    hm?

  6. #6
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    Auf deinen Visitenkarten steht doch wohl der Name deines Unternehmens "Max Mustermann" und nicht nur der deines Mitarbeiters, oder?

    Lass dich kostenpflichtig ins Handelsregister eintragen oder gründe 'ne GmbH, dann kannste dir 'nen extra Firmennamen zulegen.

  7. #7
    TP-Member eanst macht alles soweit korrekt
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    aha... wenn ich also im handelsregister stehe...
    wie darf ich mich dann bezeichnen? als geschäftsinhaber oder führer?

    vielen dank

  8. #8
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    aha... wenn ich also im handelsregister stehe...
    dann musst du bilanzieren und den anderen Vorschriften des HGB nachkommen. Es lohnt sich nicht. Die Kosten fressen dich auf.
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  9. #9
    TP-Member eanst macht alles soweit korrekt
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    ok, dass ist mir schon bewusst,

    aber eine antwort auf meine letzte frage???

  10. #10
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    Geschäftsinhaber;

    Geschäftsführer gibt's nur bei Personen- und Kapitalgesellschaften
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  11. #11
    TP-Member eanst macht alles soweit korrekt
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    ok...
    wenn ich einen eintrag im handelsrigister habe, dann darf ich mich als Geschäftsinhaber schimpfen...korrekt?

  12. #12
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    richtig, wobei ich nochmal auf Posting #8 verweise falls du dies wirklich möchtest.
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  13. #13
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Nur um sich Geschäftsführer nennen zu dürfen, würde ich den ganzen Kram aber nicht auf mich nehmen.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  14. #14
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Dann nimm doch Unternehmensleitung o. ä.
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

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