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Thema: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung! Hilfe!

  1. #1
    TP-Member illuminatos macht alles soweit korrekt
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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung! Hilfe!

    Hallo Leute,
    ich brauche Hilfe zum ausfüllen von Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung.

    Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen.

    Voraussichtliche Einkünfte:
    .............................................dieses Jahr...........................Folgejahr
    Land- und Fortstwirtschaft - trage ich garnichts ein,da keine Einkünfte habe
    Gewerbebetrieb- meinen die damit das was ich eröffne, oder ob ich schon ein Gewerbe habe?
    Selbständiger Arbeit ...
    Nichtselbständiger Arbeit... soll ich hier meine Einkünfte in Brutto oder in Netto eingeben?

    Voraussichtliche Höhe der:
    Sonderausgaben und aussergewönlichen
    Belastungen
    .............................Was meinen sie hier mit?
    Steuerabzugbeträge ..................hier mit meinen sie bestimmt, die Lohnsteuer. Oder?

    Danke!

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Land- und Fortstwirtschaft - trage ich garnichts ein,da keine Einkünfte habe
    richtig

    Gewerbebetrieb- meinen die damit das was ich eröffne, oder ob ich schon ein Gewerbe habe?
    die voraussichtlichen Gewinne, die du mit allen deinen Gewerbebetrieben in diesem Jahr erzielen wirst

    Nichtselbständiger Arbeit... soll ich hier meine Einkünfte in Brutto oder in Netto eingeben?
    brutto abzgl. berufsbedingter Kosten (Werbungskosten). Am einfachsten ist es wenn man in den letzten Steuerbescheid schaut und die Einkünfte einfach übernimmt. Das passt dann schon grob.

    Sonderausgaben und aussergewönlichen
    Belastungen.............................Was meinen sie hier mit?
    Sonderausgaben sind Versicherungsbeiträge, Steuerberatungskosten, Kirchensteuer etc. (steht im Mantelbogen auf Seite 3)

    http://bundesrecht.juris.de/estg/__10.html

    außergewöhnliche Belastungen sind Krankheitskosten und andere spezielle Aufwendungen, die in den §§ 33ff EStG aufgeführt sind

    http://bundesrecht.juris.de/estg/__33.html
    http://bundesrecht.juris.de/estg/__33a.html
    http://bundesrecht.juris.de/estg/__33b.html

    Steuerabzugbeträge ..................hier mit meinen sie bestimmt, die Lohnsteuer. Oder?
    genau

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Member illuminatos macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank!

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