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Thema: Tschechien-Import

  1. #1
    TP-Newbie dicker Hund macht alles soweit korrekt
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    Tschechien-Import

    Hallo, ich habe da mal eine Frage. Ich möchte als sogenannter Kleinunternehmer handgefertigte Waren aus Tschechien, die ich direkt beim Hersteller beziehen möchte, verkaufen. Was habe ich denn dabei steuerrechtlich zu beachten. Bekomme ich von meinem Lieferanten Netto-Rechnungen und bezahle dann hier in Deutschland Einfuhrumsatzsteuer. Wenn ja, wie läuft das genau ab? Benötige ich dann trotzdem eine Umsatzsteur-ID? Was muß ich an der Grenze beachten, wenn ich die Ware selbst beim Lieferanten abhole? Bin für Hilfe auf meine blauäugigen Fragen sehr dankbar.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Bekomme ich von meinem Lieferanten Netto-Rechnungen und bezahle dann hier in Deutschland Einfuhrumsatzsteuer.
    da Tschechien mitlerweile zur EU gehört entfällt die Einfuhrumsatzsteuergeschichte. Du bekommst grds. Bruttorechnungen mit ausgewiesener tschechischer USt, die du nicht als Vorsteuer abziehen kannst.
    Du kannst jedoch eine UStID-Nr. beantragen und dem Lieferanten anzeigen, dann bekommst du eine Nettorechnung und musst dann in Deutschland einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich aufgrund der Kleinunternehmereigenschaft.

    Wenn ja, wie läuft das genau ab?
    wie schon beschrieben, zudem sind Belegnachweise zu beachten, vgl. § 17c UStDV

    Benötige ich dann trotzdem eine Umsatzsteur-ID?
    ja

    Was muß ich an der Grenze beachten, wenn ich die Ware selbst beim Lieferanten abhole?
    nichts

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie dicker Hund macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter.

  4. #4
    TP-Junior halsband macht alles soweit korrekt
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    Ich krame diesen Thread nochmal hervor, ich beabsichtige ebenfalls als Kleinunternehmer aus Tschechien zu importieren.
    Ich habe auch (noch) kein Usteuer ID. Wenn ich nun die Bruttorechnung incl. 19 % tschechischer Steuer erhalte, muss ich dann nochmal hier versteuern oder verzollen? Oder ist damit alles abgegolten.
    Mit UstID bekomme ich Nettorechnung aus CZ, ohne UstID incl. 19 %, das hat mir zumindest der Lieferant mitgeteilt.
    Dann brauche ich diese Nr. doch gar nicht unbedingt, oder?

  5. #5
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von halsband Beitrag anzeigen
    Ich krame diesen Thread nochmal hervor, ich beabsichtige ebenfalls als Kleinunternehmer aus Tschechien zu importieren.
    Dann steht doch alles nötige im vorletzten Beitrag:

    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    da Tschechien mitlerweile zur EU gehört entfällt die Einfuhrumsatzsteuergeschichte. Du bekommst grds. Bruttorechnungen mit ausgewiesener tschechischer USt, die du nicht als Vorsteuer abziehen kannst.
    Du kannst jedoch eine UStID-Nr. beantragen und dem Lieferanten anzeigen, dann bekommst du eine Nettorechnung und musst dann in Deutschland einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich aufgrund der Kleinunternehmereigenschaft.

  6. #6
    TP-Junior halsband macht alles soweit korrekt
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    Also habe ich das richtig verstanden und es ist im Grunde egal, ausser der Verkäufer verlangt die Nummer.
    Wie würde es denn in der Praxis laufen mit der Versteuerung der innergemeinschaftlichen Erwerbs?

  7. #7
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    Zitat Zitat von halsband Beitrag anzeigen
    Also habe ich das richtig verstanden und es ist im Grunde egal, ausser der Verkäufer verlangt die Nummer.
    Der Verkäufer muss gar nichts verlangen ... du kannst ihm deine USt-ID mitteilen, damit er dir eine Nettorechnung schickt. Aber das steht alles im bereits zitierten Beitrag von Sven ...

    Wie würde es denn in der Praxis laufen mit der Versteuerung der innergemeinschaftlichen Erwerbs?
    Verstehe die Frage nicht.

    copy

  8. #8
    TP-Junior halsband macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Der Verkäufer muss gar nichts verlangen ... du kannst ihm deine USt-ID mitteilen, damit er dir eine Nettorechnung schickt. Aber das steht alles im bereits zitierten Beitrag von Sven ...



    Verstehe die Frage nicht.

    copy
    Die Frage ist doch wohl deutlich formuliert oder?
    Also ich versuche es nochmal:

    wie verhält es sich in der Praxis, wenn ich aus dem EU-Ausland eine Nettorechnung bekomme (weil ich eine U-St-ID habe) , Kleinunternehmer bin.
    Was genau muss ich wegen der Versteuerung hier veranlassen?

    Gruß Sabine

  9. #9
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    Zitat Zitat von halsband Beitrag anzeigen
    Die Frage ist doch wohl deutlich formuliert oder?
    Nein.

    Sorry, dass ich jetzt mal deutlich werde: Die Frage ist ein einziges Drumherumgeschwafel.

    wie verhält es sich in der Praxis,
    Schon wieder. Macht das die Hitze?

    wenn ich aus dem EU-Ausland eine Nettorechnung bekomme (weil ich eine U-St-ID habe) , Kleinunternehmer bin.
    Was genau muss ich wegen der Versteuerung hier veranlassen?
    Wenn du nicht weisst, wie das Versteuern geht, frag doch einfach genau das (anstatt drum herum zu reden mit "Wie würde es in der Praxis laufen?" und ähnlichem Bla. Wen willst du denn beschei**en? Dich selbst, weil du dir nicht eingestehen willst, dass deine Kenntnisse eher rudimentär sind und das keine gute Basis für eine Selbstständigkeit ist?).

    Du musst im Rahmen deiner Steuererklärung die Umsatzsteuererklärung abgeben und dem FA gegenüber deine Umsatzsteuerschuld begleichen. Also das Geld überweisen.

    Hammer's jetzt?

    Besuche ein Gründerseminar. Unbedingt. Es ist zu _deinem_ Nutzen.


    copy

  10. #10
    TP-Junior halsband macht alles soweit korrekt
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    Was ist dann denn für eine *edit* Antwort. Du bist ja wohl auch nicht eines Tages
    aufgewacht und hast alles gewusst, oder Herr Oberlehrer?
    Ich habe ja nur eine Frage gestellt, wieso kannst Du nicht vernünftig antworten?
    Außerdem möchte ich mal klarstellen, dass ich keineswegs vorhabe jemanden zu beschei..en, sondern lediglich wissen wollte, wie es sich mit der Besteuerung in der Praxis verhält. Außerdem hat es sich jetzt eh erledigt, da ich ohne ID dort bestellen werde, bis ich zur Regelbesteuerung wechseln werde.
    Ich habe auch nicht bestritten, dass meine Kenntnisse rudimentär sind, sonst würde ich ja gar nicht in diesem Forum sein und Fragen stellen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von halsband Beitrag anzeigen
    Was ist dann denn für eine *edit* Antwort. Du bist ja wohl auch nicht eines Tages
    aufgewacht und hast alles gewusst, oder Herr Oberlehrer?
    Ich habe ja nur eine Frage gestellt, wieso kannst Du nicht vernünftig antworten?
    Wieso kannst du nicht vernünftig fragen, du willst doch etwas. Nicht genug damit, dass du einen Faden kaperst, den du nicht mal gelesen hast, denn zwei Beiträge vor deinem steht alles, was du gefragt hast mundgerecht serviert.

    Sei doch mal ehrlich zu dir selbst, bevor du das "Oberlehrergeschwätz" rauslässt.

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