da Tschechien mitlerweile zur EU gehört entfällt die Einfuhrumsatzsteuergeschichte. Du bekommst grds. Bruttorechnungen mit ausgewiesener tschechischer USt, die du nicht als Vorsteuer abziehen kannst.Bekomme ich von meinem Lieferanten Netto-Rechnungen und bezahle dann hier in Deutschland Einfuhrumsatzsteuer.
Du kannst jedoch eine UStID-Nr. beantragen und dem Lieferanten anzeigen, dann bekommst du eine Nettorechnung und musst dann in Deutschland einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich aufgrund der Kleinunternehmereigenschaft.
wie schon beschrieben, zudem sind Belegnachweise zu beachten, vgl. § 17c UStDVWenn ja, wie läuft das genau ab?
jaBenötige ich dann trotzdem eine Umsatzsteur-ID?
nichtsWas muß ich an der Grenze beachten, wenn ich die Ware selbst beim Lieferanten abhole?
Gruß
Sven


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