+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Rückzahlung ICH AG bei Überschreiten der 25.000 EUR???

  1. #1
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2002
    Ort
    Karlsruhe
    Beiträge
    404

    Rückzahlung ICH AG bei Überschreiten der 25.000 EUR???

    Hallo zusammen,

    ich hoffe jemand kann mir hiermit weiterhelfen. Weiß von euch zufällig jemand wie das mit der ICH-AG ist, wenn man im letzten und dritten Jahr der Förderung (Bewilligungsbescheid für ICH-AG Unterstützung fürs 3. Jahr habe ich bereits erhalten) die "magische" Grenze von 25.000 EUR überschreitet??

    Muss man dann event. etwas ans Arbeitsamt zurückzahlen?

    Oder ist es so, dass das Arbeitsamt ja bereits für das 3te Jahr bewilligt hat und ich daher auch noch (egal wieviel ich im dritten und letzten Jahr der ICH-AG Förderung verdiene) die 240 EUR jeden Monat bis zum Ablauf der ICH-AG Förderung erhalte?

    Danke euch für eure Hilfe!!

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Wissen leider nicht, aber vielleicht muss mann dann etwas anteilig zurückzahlen oder so. Frag doch einfach mal bei deinem zuständigen Arbeitsamt nach, die können Dir da mit Sicherheit eine Antwort zu geben.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  3. #3
    TP-Senior Jovi_Girl ist auf einem guten Weg Avatar von Jovi_Girl
    Registriert seit
    Jul 2006
    Ort
    NRW
    Beiträge
    249
    Mahlzeit,

    schau doch einfach mal unter www.gruendungszuschuss.de nach, dort steht auch etwas zur ICH-AG.


    Hab dir das folgende mal rauskopiert, hoffe es hilft. Jedenfalls bin ich mir sicher, dass du das der Arbeitsagentur melden musst- nicht dass du dann wirklich imaginäre Summen zurückbezahlen musst.

    Einkommenserwartung: Wenn Sie bereits im ersten Jahr ein Einkommen oberhalb der Verdienstgrenze von 25.000 € erzielen, erhalten Sie den Existenzgründerzuschuss nur für ein Jahr. Da die monatlichen Raten im ersten Jahr so hoch sind (600 Euro) wie im zweiten und dritten Jahr (360 bzw. 240 Euro) zusammen, erhalten Sie statt der maximal möglichen Förderung von 14.400 Euro nur die Hälfte, nämlich 7.200 Euro.

    Gruß

    Not old- just older


  4. #4
    spl
    spl ist offline
    TP-Insider spl macht alles soweit korrekt Avatar von spl
    Registriert seit
    Sep 2003
    Ort
    Sankt Augustin
    Beiträge
    639
    definitiv keine Rückzahung, sondern nur keine weiteren Zahlungen.
    Gruß Sebastian

    Webdesign und viel mehr http://lauff.info

    yingiz, deine Wirtschaftsgemeinschaft im Netz - gemeinsam bis zu 60% vom Verkaufspreis oder bis zu 300 € Provisionen verdienen. Jeder profitiert von Jedem! Gemeinsam stark! Jetzt anmelden

  5. #5
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2002
    Ort
    Karlsruhe
    Beiträge
    404
    Ok danke erstmal für eure Antworten!

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51