Nutze doch einfach mal die Suche, das Thema wurde nun wirklich schon oft behandelt.
Hallo zusammen,
Ich mache ja ein nline Shop auf da ich ja ein Einzelunternehmer bin (Ein mann Betrieb) habe ich gehört das ich meiner Firma keinen Namen geben darf wie z.B. ICFM (ihr computer fachmann) sondern ich muss deie Firma nenen wie ich Heisse Max Mustermann.Stimmt das? Und darf ich kein Logo dan auf meine Hompage haben z.B. Mit ICFM?
M.F.G Peter
Nutze doch einfach mal die Suche, das Thema wurde nun wirklich schon oft behandelt.
ergänzender Tipp noch: füttere unsere Suche mal mit den Begriffen "Fantasienam*" und "Phantasienam*" und beschränk die Suche auf die Rubrik "Traum-Start"
Die Suche nach 'site:www.traum-projekt.com Phantasienam' ergab Keine Treffer!
also die Suche hatt ja keine Treffer gegeben und ich habe auch so alleine die Seiten durchgeguckt aber nix gefunden were nett wenn ihr mir die Antwort hier geben könnt!
Geändert von SPliter (13.09.2006 um 06:45 Uhr)
Mit "Phantasienam*" findest du relativ viele Treffer
mist, zu spät
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Hallo ...
wenn Sie von: "...meiner Firma..." schreiben, dann macht dies den Eindruck, dass Sie auch eine Firma haben, dem ist aber wohl nicht so.
Firma ist der im Handelsregister eingetragene Name des Kaufmanns, unter dem er im Geschäftsleben offiziell auftritt. Wenn Sie nicht im Handelsregister eingetragen sind, dann besitzen Sie auch keine Firma, dann sind Sie einfacher Gewerbetreibender und treten mit Etablissementsbezeichnung Vor- und Zuname auf.
Werfen Sie einfach mal einen Blick in die §§ 15a und 15b GewO sowie 17 und 18 HGB dann erübrigt sich die Frage: "stimmt das?".
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
Danke für die Antworten udn behmühungen.
Meine Frage wurde bestätigt aber was ist ein Freiberufler und kleinunternehmer?
Ich will einen Online SHop aufmachen was bin ich den? Also ein Einmann unternehmen
Und muss ich dan auf mein Bunner (Firmenname und dan darunter klein mein Kompleten Namen hinschreiben?
Geändert von SPliter (13.09.2006 um 14:55 Uhr)
Moin,
die Begrifflichkeiten, herrlich oder?
Freiberufler: Das sind Leute, die eine Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ausüben. Man erzielt Einkünfte aus selbstständiger (freiberuflicher) Tätigkeit. Es betrifft also die Einkommensteuer. Der Begriff sollte nicht mit "freier Mitarbeiter" verwechselt werden.Meine Frage wurde bestätigt aber was ist ein Freiberufler und kleinunternehmer?
Kleinunternehmer: Das sind Unternehmer (kann Gewerbetreibender als auch Freiberufler sein) für die es bestimmte Erleichterungen bzgl. der Umsatzsteuer gibt. Dies betrifft also nur die Umsatzsteuer. Nicht zu verwechseln mit Kleingewerbe. Dies ist ein Betrieb, der nach Art und Umfang so klein ist, dass er sich nicht ins Handelsregister eintragen braucht und somit kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuch ist.
Einzelunternehmen (umgangssprachlich Einmannunternehmen): Dies ist eine bestimmte Rechtsform, also lehnt der Begriff an das Handelsrecht an. Es drückt aus, dass ein Gesellschafter vorhanden ist, der voll haftet. Der Einzelunternehmer ist von den Gesellschaften zu unterscheiden, bei denen in der Regel mehrere Personen Gesellschafter sind.
Als Rechtsform bist du ein Einzelunternehmen, während du einkommensteuerlich unter die Einkunftsart "Gewerbebetrieb" fällst (nicht freiberufler, wie man es oftmals liest). Umsatzsteuerlich hast du dann die Wahl zwischen der Regelbesteuerung und der Kleinunternehmereigenschaft (vgl. FAQ Kleinunternehmer im "Steuer, Recht & Co."-Board.Ich will einen Online SHop aufmachen was bin ich den?
Bunner??? Banner meinst du wahrscheinlich oder Logo.Und muss ich dan auf mein Bunner (Firmenname und dan darunter klein mein Kompleten Namen hinschreiben?
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst dann mach es so. Ich meine allerdings, dass der vollständige Name und Anschrift nur auf den Geschäftsbriefen vorhanden sein muss. Wobei ich mich da gerne eines besseren belehren lasse.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo
Also Soweit alles gut.
Also ich will mein unternehmen Cm4You-mein name nennen das darf ich oder?
Und meine I-net addrese soll auch lauten www.cm4you.(blabla) das darf ich auch oder?
Und dan auf dem banner auf der Hompage schreibe ich groß Cm4You und dan etwas kleiner Mein name!
Und im Impresum steht natürlich Cm4You- Mein name und dan draunter auch mein name und anschrift usw.
ist das so alles richtig?
Weil mein Kumpel meinte Ich als EinmannBetrieb darf nur mein Vor und zu name als Bezeichnung für mein Unternehmen benutzen darf und nicht cm4you (Phantasiename) benutzen!
Und dan muss ich auch auf den rechnungen schreiben Cm4You-Mein name
oder kann ichn schreiben CM4You und draunter Mein name?
Wer hat recht
Geändert von SPliter (13.09.2006 um 22:19 Uhr)
Hallo ...
hier gibt es kein "Recht-Haben", man kann dies von zwei Seiten betrachten und die Frage ist, was die Konkurrenten machen werden. Der Gewerbeordnung entsprechend treten Sie mit Vor- und Zuname auf, mehr wird darin nicht verlangt.
Der Name "Cm4You" allerdings kann als Indiz gewertet werden, dass Sie zu firmieren versuchen, denn eine Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit kann man daraus nun wirklich nicht erkennen. Insoweit kann ein "böser Mitbewerber" die IHK bitten, zu prüfen, ob eine Eintragung ins Handelsregister verlangt werden kann.
So wie es aussieht, soll doch aber der Name "Cm4You" die Wortmarke sein... oder nicht?
Wenn dem so wäre, dann könnte man ja die Wortmarke als Logo links auf den Briefkopf setzen und rechts mit Vor- Zuname und Gewerbebezeichnung auftreten.
Im übrigen... für die Erstellung der Geschäftskorrespondenz sollten Sie dringend ein Rechtschreibeprogramm benutzen.
MfG
BEBOUB
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