hi,
also
Handel mit Gütern aller Art
wird nicht zugelassen.
du solltest angeben, wo mit du handelst, weil unter anderem erlaubnispflichtige oder kontrollpflichtige güter dabei sein sollen.
ansonsten hast du alles richtig erkannt.
Ich möchte ein Gewerbe anmelden. Mir ist allerdings etwas schleierhaft, welchen tiefern Sinn die Angabe eines „Tätigkeitsschwerpunktes“ und „weiterer Tätigkeiten“ hat. Am ehesten würde wohl „EDV-Dienstleistungen und Handel mit Gütern aller Art“ zutreffen. Habt ihr eine bessere Idee? Deckt diese Formulierug Beschaffung, Installation und Support von EDV-Systemen, die Tätigkeit als Powerseller bei Ebay und als Shopbetreiber ab? Oder sollte man mehr ins Detail gehen?
Außerdem wird gefragt, ob die Tätigkeit im Nebenerwerb betrieben wird. Momentan ist das nicht der Fall (Berufliche Weiterbildung), aber das kann sich ja jederzeit ändern. Als Rechtsform kommt wohl nur „Einzelunternehmen“ in Frage. Da ich auf den Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen möchte, werde ich die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen.
Vielleicht könnt ihr da etwas Licht ins Dunkle bringen...
Geändert von designfanatiker (29.01.2007 um 11:55 Uhr)
hi,
also
Handel mit Gütern aller Art
wird nicht zugelassen.
du solltest angeben, wo mit du handelst, weil unter anderem erlaubnispflichtige oder kontrollpflichtige güter dabei sein sollen.
ansonsten hast du alles richtig erkannt.
Grüße Falko
acanzo
Das ist schwierig. Wie formuliert man das so, dass dennoch die Auswahl der Güter kaum eingeschränkt wird?Zitat von acanzo
"IT-Handel, -Beratung, -Vermittlung"
Deckt alle Tätigkeiten ab, die ihm irgendwann mal über den Weg laufen werden. Und wird auch so akzeptiert. Allzweckwaffe quasi.
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Hm. Diese Formulierung schränkt die Auswahl der Güter doch recht stark ein. Es soll so ziemlich alles verkauft werden.
IT- Handel bedeutet nicht nur Produkte des Internets zu handeln, sondern Produkte über das Internet zu verkaufen.
Ja? Klingt aber irgendwie komisch. Was versteht man unter Vermittlung?
Ja!Zitat von DukeXP
Vermittlung heißt: Ich verschaffe dir einen Großauftrag. Du machst dadurch 1 Mio Umsatz und bedankst dich bei mir indem du mir 10.000€ "Vermittlungsgebühr" bezahlst.
Sollte man mit aufnehmen, weil kommt durchaus öfter mal vor (bzw man lässt es vorkommen lassen...)
Prinzipiell gilt: Den Tätigkeitsschwerpunkt so allgemein wie möglich formulieren. Dann macht man auch nichts verkehrt. Wenn du reinschreibst "Handel mit Babysachen übers Internet" und verkaufst dann Kondome, bekommst Probleme. Schreibst du rein IT-Handel, interessierts vorerst niemanden. Also mach dir das Leben nicht unnötig schwer.
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In den vergangenen Tagen habe ich mir nochmals einige Gedanken zur bevorstehenden Gewerbeanmeldung gemacht und den geplanten Tätigkeitsschwerpunkt gemacht. Der eigentliche Kernbereich dürfte mit der Formulierung „IT-Beratung, -Betreuung, -Handel, -Schulung und -Vermittlung“ abgedeckt werden.
Da in meinem Wohnort kein breitbandiger Internetzugang angeboten wird, erwäge ich eine Standleitung mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 1948 Kilobit pro Sekunde einrichten zu lassen und die einzelnen Haushalte per WLAN anzubinden. Diese Tätigkeit muss natürlich ebenfalls berücksichtigt werden.
Nur wie? Bin mal wieder für alle Hinweise dankbar.
Edit: Da hab' ich doch glatt die IT-Betreuung vergessen.
Geändert von designfanatiker (22.01.2007 um 21:49 Uhr)
Du weiß schon, dass man einige rechtliche Sachen bedenken sollte, bevor man sich zum Zugangsprovider macht?
Weiß ich. Meinst du irgendwelche konkreten Sachen?Zitat von ThomasMo
Zugangsdatenspeicherung etc.
Obwohl ich dazu laut § 3 der Telekommunikations-Überwachungsverordnung nicht verpflichtet bin (da weniger als 1000 Teilnehmer) kann ich darauf schon alleine zur rechtlichen Absicherung bei rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung nicht verzichten. Technisch ohnehin kein Problem.
Geändert von designfanatiker (22.01.2007 um 22:03 Uhr)
Wie wärs mit "IT-Dienstleistungen und -Handel"? Ist viel kürzer und steckt dasselbe drin.Zitat von designfanatiker
Bei der Zugangsdatenspeicherung geht es nicht nur darum, was du musst, sondern auch darum, was du darfst. Stichwort "Datenschutz".Zitat von designfanatiker
Angenehm kurz. Spricht etwas gegen diese Formulierung?Zitat von SebastianM
Die Nutzer werden natürlich genauestens darüber informiert welche Informationen aufgezeichnet werden.Zitat von SebastianM
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