Aus einer Selbständigkeit begründet sich kein Anspruch auf Alg, du zahlst ja auch keine Arbeitslosenversicherung.
(Man kann sich zwar privat versichern...)
Wieviel du nebenberuflich in der Zeit der Arbeitslosigkeit dazu verdienen kannst, erfragst du am besten direkt beim AA.


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) genau beantworten können.