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Thema: Paar Fragen

  1. #1
    TP-Junior topa kann nur besser werden
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    Paar Fragen

    Hallo, ich habe paar wichtige Fragen und das konnte mir die FAQ nicht sagen.

    Ich will nun ein Gewerbe anmelden, mit ich meinen Webspace vermieten kann. Ich denke mal im monat würde ich wenns richtig gut läuft 50-70€ machen, da ich ausschließlich an bekannten und freunde vermiete. Preise zwischen 1-2€.

    Leider bin ich momentan ausbildungssuchend angemeldet und kriege daher noch Kindergeld, wenn ich jetzt mein gewerbe anmelde, fällt das kindergeld weg?

    Oder brauche ich für diese paar pakte kein Gewerbe?

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Doch, du musst ein Gewerbe anmelden.

    Das Kindergeld fällt erst weg/wird gekürzt ab einem Einkommen von rund 7600 € jährlich.

  3. #3
    TP-Junior topa kann nur besser werden
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    Gut, das werde ich sowieso nicht schaffen zu überschreiten...

    da ich ja eh mit sehr kleinen beträge arbeite.. was muss ich den alles beantragen? muss ich zum steuerberater? muss eine Ust voranmeldung usw gemacht werden?

  4. #4
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    Du musst nicht zum Steuerberater, wenn du dir das notwendige Wissen selbst aneignest.

    Du kannst die Kleinunternehmerregelung wählen (Umsatz unter 17500 €) und hast dann mit der Ust. nix am Hut. Stellst also Rechnungen ohne Mwst. aus - kannst aber auch keine Ust. aus deinen Ausgaben erstattet bekommen - und machst am Jahresende eine normale EÜR.

    Lies mal die entsprechenden FAQs hier...

  5. #5
    TP-Junior topa kann nur besser werden
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    Ok danke. Also ich gehe zum gewerbeamt und besorge mir einen gewerbeschein und am ende des jahre mache ich eine eür? mehr nicht?

  6. #6
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    Ich glaub du musst auch noch 'ne jährl. Umsatzsteuererklärung (mit lauter Nullen bei Kleinunternehmerregelung) mit abgeben - dachte sowas gelesen zu haben.

    Und deinen Gewinn bei deiner Ekst.-erklärung angeben.

    Und dann solltest du dich noch über HWK/IHK, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft schlau machen.

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