Grundsätzlich könnt ihr alle nachweisbaren Kosten, die euch im Zusammenhang mit eurem Gewerbe (Betriebsausgaben) entstehen, geltend machen, also von euren Einnahmen abziehen und sofern ihr die Regelbesteuerung wählt auch von diesen die Vorsteuer (USt.) ziehen/erstattet bekommen, wenn diese auf entsprechenden Belegen ausgewiesen ist.
Was das nun so im einzelnen wird, müsst ihr am besten wissen.


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