Hallo ...Wo sind die Rechten und auch die Pflichten, die ich als Kleinunternehmer habe, schriftlich (schwarz auf weiß) verankert.
es gibt kein Einzelgesetz in dem exakt steht, wer Gewerbetreibender ist und was dieser darf oder nicht. Es handelt sich um ein Geflecht einzelner unterschiedlicher Gesetzte die positiv oder negativ umschreiben wer was ist.
Der Gewerbetreibende wird in § 1 (2) HGB im Umkehrschluss definiert, als Handelsgewerbe, das keinen im kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Der Kleinunternehmer existiert nur im Umsatzsteuergesetz § 19 (1) UStG als Gewerbetreibender, der im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500€ an Umsatz tätigt und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000€ an Umsatz tätigt.
Die Buchführungspflicht ergibt sich für den Kaufmann aus § 238 HGB für den Gewerbetreibenden nach der Abgabenordnung, durch Überschreitung der Umsatz- oder Gewinngrenzen des § 141 (1) AO.
Die Art der Gewinnermittlung ergibt sich wiederum aus dem Einkommensteuergesetz, die EÜ-Rechnung z.B. aus § 4 (3) EStG.
So... alles beantwortet?
MfG
BEBOUB


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