Guten Morgen,
Kann mir denn keiner helfen?
Wäre wirklich wichtig?
Vielen Dank
Niky
Guten Abend,
lese jetzt schon länger hier mit um mich zu informieren.
habe aber immer noch eine Frage.
ICh arbeite schön länger als Trainer auf Honorarbasis (also freiberuflich)!
Jetzt möchte ich noch ein Gewerbe anmelden....
Das kommt sich doch gegenseitig nicht in die Quere oder?
Muss ich gegebenenfalls irgendetwas beachten???
Man kann doch Ek aus selbstständiger Arbeit und Ek aus Gewerbebetrieb nebeneinander haben, oder?
Schon Mal vielen Dank im Voraus!
Niky
Guten Morgen,
Kann mir denn keiner helfen?
Wäre wirklich wichtig?
Vielen Dank
Niky
Ruf doch mal bei deinem FA an, die werden dir sagen können, ob du ein zweites Gewerbe anmelden musst/sollst, ob ummelden reicht, was die sonst noch von dir wollen und was zu beachten ist ...
Hallo,
es geht nicht um ein zweites gewerbe.... ich habe noch kein gewerbe! arbeite als freiberufler!!!
ich wil jetzt erst ein gewerbe anmelden!
meine frage nun ist ob ich ganz mormal wir bisher weiter freiberuflich arbeiten kann, trotz des gewerbes?
mfg
Dann melde dein Gewerbe an und frag das FA wie du das mit der Buchhaltung halten sollst.......
Schau mal hier im Abschnitt "Mischfälle".
Ich sag mal: OMmmmm ....
Hallo,
für mich wird es auch bald zutreffen neben meinem Freien Beruf als 'Berater' auch ein Gewerbe anmelden zu müssen, da ich vorhabe einen Online-Shop mit Waren anzubieten.
Es ist ja möglich beide Formen der Selbstständigkeit gleichzeitig zu betreiben.
Ich würde im ersten Jahr gerne die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, die besagt, dass der Gesamtumsatz unter 17.500 € liegen muss.
Wenn ich nun zwei Formen der Selbstständigkeit habe, ist dann der Gesamtumsaz von beiden FOrmen der Selbstständigkeit relevant oder reicht es wenn ich als Berater und Shopbetreiber jeweils unter 17.500€ liege, aber zusammengenommen vielleicht über 17.501€ komme?
beide Tätigkeiten werden zusammengerechnet. Es kann zwar mehrere gewerbliche und selbstständige Tätigkeiten geben, aber nur ein Unternehmen.
Was die Gesamtumsatzberechnung angeht müsste man mehr zur Beratertätigkeit wissen, evtl. könnte diese nämlich außen vor gelassen werden. Siehe § 19 Abs. 3 UStG und § 4 UStG
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Hi Sven,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Die Erläuterungen in den angebenen Links kann ich leider nicht so richtig deuten.
Am besten ich erläuter kurz die Umstände meiner Freien Tätigkeit als Berater. Bei mir sieht es so aus, dass ich als Freier meiner eigenen GmbH (bin Partner) die erbrachten Leistungen in Rechnung stelle als sogenannter 'Wissenschaftlicher Berater'. Dies beinhaltet Softwarekonzeption und Kundenberatung. Foraussichtlich wird es aber auch noch GmbH Ausschüttungen dieses Jahr geben.
Ein Schelm, wer denkt, dass das Scheinselbstständigkeit ist... Es ist in der Gründungsphase einer GmbH nämlich möglich eine Anstellung zu umgehen und sich selber als Freien Mitarbeiter zu beschäftigen. Das aber nur am Rande :-P
Neben dieser Tätigkeit möchte ich die Chance wahrnemhen und als Gewerbetreibender Sachen aus Fernost importieren und diese dann in einem eigenen Shop anzubieten. Hier rechne ich nicht mit viel Umsatz und möchte dies daher lieber erstmal über die Kleinunternehmerregelung fallen lassen, wegen der UST die viel vom Gewinn nehmen würde.
Welche Vorausstzungen müssen knapp gesagt erfüllt werden, damit diese außen vorgelassen werden kann?
Vielen Dank
Marcus
das fällt nicht unter § 4 UStG und daher ist der Gesamtumsatz nicht zu kürzen um die Beratertätigkeit. Es sind also beide Tätigkeiten (Berater und Online-Shop) zusammenzurechnen.Bei mir sieht es so aus, dass ich als Freier meiner eigenen GmbH (bin Partner) die erbrachten Leistungen in Rechnung stelle als sogenannter 'Wissenschaftlicher Berater'. Dies beinhaltet Softwarekonzeption und Kundenberatung.
ich hoffe, dass da ein Steuerberater mit von der Partie war als diese Konstruktion gebildet wurde.Ein Schelm, wer denkt, dass das Scheinselbstständigkeit ist... Es ist in der Gründungsphase einer GmbH nämlich möglich eine Anstellung zu umgehen und sich selber als Freien Mitarbeiter zu beschäftigen. Das aber nur am Rande :-P
Gruß
Sven
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Muß mich auch mal in das Thema einklinken. Ich habe zum einen ein Kleinunternehmen, zum anderen bin ich gerade mit einem guten Freund dabei, ein Buch zu planen und zu später dann zu schreiben. Mit meinem Kleinunternehmen peile ich dieses Jahr einen Umsatz von ca. 14.000 bis 17.000 Euro an. Für das Buch soll es nach Fertigstellung vom Verleger, mit dem gerade Gespräche laufen, bei Abgabe der Texte und Bilder eine Fixe Summe geben, dazu später einen Anteil an den Verkaufserlösen. Da das mit dem Buch eben einmalig ist, und ich gerne dauerhaft in der Kleinunternehmerregel bleiben würde: Gibt es da eine Möglichkeit, zumindest die Fixsumme für die "Schaffung des Werkes" als freiberufliche Einnahme aus dem Gesamtumsatz herauszubekommen? Wenn ja, ist bei der Vertragsgestaltung was zu beachten.
wäre doch eine GbR und somit eine eigenständige Rechtsperson und somit auch ein eigenes Unternehmen.Ich habe zum einen ein Kleinunternehmen, zum anderen bin ich gerade mit einem guten Freund dabei, ein Buch zu planen und zu später dann zu schreiben.
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Gibt es da eine Möglichkeit, zumindest die Fixsumme für die "Schaffung des Werkes" als freiberufliche Einnahme aus dem Gesamtumsatz herauszubekommen?
Gruß
Sven
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Ahhh, das wäre dann wohl auch eine Lösung für mein Problem.
Sprich, wenn ich persönlich wegen des zusammengelegten Gesamtumsatzes aus freier und gewerblicher Tätigkeit über die 17.500 bzw. 50.000 komme, brauche ich ja nur einen Partner finden, dann eine GbR anmelden und schon gilt das Gewerbe losgelöst von meiner freien Tätigkeit.![]()
Sehe ich das so richtig?
Danke Marcus!
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