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Thema: Nebenberuflich selbstständig

  1. #1
    TP-Newbie Manuel86 macht alles soweit korrekt
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    Nebenberuflich selbstständig

    Hallo,
    ich habe ein zimmlich großes Problem und ich hoffe das Ihr mir helfen könnt.
    Ich habe auch schon im Internet gesucht aber leider wird auf 10 Seiten 10 verschiedene Sachen geschrieben.

    Meine Situation ist folgende.
    Erstmal ich bin 20 Jahre alt und bin zur Zeit auf einem Berufskollege. Dies ist quasi eine schulische Ausbildung. Ich gelte also noch als Schüler.
    Zusätzlich bin ich bei meinen Eltern auf Lohnsteuerkarte (=650 Euro Brutto) angestellt.
    Soweit so gut. Krankenversichert bin ich natürlich auch(noch mit dem Schülertarif. Ich bin bei der DEVK).

    Mein Problem ist jetzt folgendes. Ich würde mich gerne als Groupier nebenberuflich Selbstständig machen.Ich würde im Monat zwischen 300 und 700 Euro dazuverdienen. Je nachdem wieviel Lust/Zeit ich habe. (Das ganze liegt bei freier Zeiteinteilung, was mir als Schüler sehr wichtig war.).
    Die Probleme sind nun folgende:

    1) [Hauptproblem] Wie sieht das mit der Krankenverischerung aus.
    Wird da etwas geändert,wenn ja was und was hat das für Konsequenzen,
    uss ich mich privat versichern, etc.

    2) Wie sieht das mit dem Kindergeld aus, welches meine Eltern noch bekommen? Das wird dann wahrscheinlich wegfallen, oder, da ja der Freibetrag von 7xxx Euro überschritten wird.

    3) Kann ich eine einfache EÜR führen ? Ich weiss nicht wie ich das nun Abrechnen muss, da ich ja meinen normalen Nebenjob bei meinen Eltern noch habe.

    Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für die Antworten

    Vielen, vielen Dank

    Manuel

  2. #2
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    Mal so vorneweg: Wie kann man sich als Groupier selbstständig machen???

    1) Das klärst Du am besten direkt mit Deiner Krankenversicherung

    2) Exakt, da liegst Du ja mit 12*650 Euro schon an der Schmerzgrenze. (Ist 7.800 nicht eh schon leicht darüber???) Einkommenssteuer müsstest Du dann ja auch zahlen. Warum habt Ihr nicht 620 gemacht, das wäre doch cleverer?

    3) Der Nebenjob bei Deinen Eltern bleibt unabhänig davon, das ist eine getrennte Einnahme. Prinzipiell kannst Du bis ich meine 350.000 Euro Umsatz im Jahr EÜR führen, danach muß es eine Bilanz werden. Ich zweifel jedoch, dass Deine angestrebte Tätigkeit eine eigene Gewerbliche Tätigkeit darstellt. M. E. müsste das eher über ein Angestelltenverhältnis laufen. Du wirst ja nur für eine Spielbank tätig werden, oder?

  3. #3
    TP-Newbie Manuel86 macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    erstmal möchte ich mich für deine Antwort bedanken.
    Also sich als Groupier selbstständig machen ist kein Problem, das haben bisher alle so gemacht. Nein ich möchte nicht für eine Spielbank tätig sein, sondern für die GPPA (www.gppa.de) und die DPL - Deutsche Poker Liga.
    Das ist ein "Verein" (gmbh) die deutschlandweit Pokertuniere durchführen.
    Das ganze ist selbstverständlich völlig legal, da die GPPA keine Geldpreise ausschüttet. Es können lediglich Sponsoringverträge gewonnen werden.
    Die GPPA hat mehrere Lizenznehmer, daher hab ich auch mehrere "Auftraggeber". Deswegen kann funktioniert das bei der GPPA auch nicht über die Angesteltengeschichte.

    Jetzt kommt direkt die nächste Gegenfrage.

    Was verstehst du unter 620 Euro ?

    Vielen Dank schonmal

    Manuel

    PS: Das mit dem Kindergeld ist nicht so extrem schlimm. Ich glaube das sind ja "nur" 160 Euro im Monat.. Also "nur" im Vergleich dazu das ich zwischen 300 und 700 Euro verdienen kann

  4. #4
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    Zitat Zitat von Manuel86
    Also sich als Groupier selbstständig machen ist kein Problem
    *räusper* Persönlich würde ich ja eher als Croupier tätig werden wollen, aber das mag Ansichtssache sein ...

    ~ BLINK! ~


  5. #5
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    Ich meinte Deinen Vertrag bei Deinen Eltern. 650 Euro * 12 sind 7800 Euro, womit Du m. E. (ich habe die Exakten Zahlen gerade nicht im Kopf) über der Kindergeld- und Einkommenssteuer-Freigrenze bist. 620 Euro * 12 sind 7440 Euro, damit bist Du m. E. knapp darunter.

  6. #6
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    Habe gerade mal bei Wikipedia gesucht (ich hoffe, die Angaben dort stimmen noch), Freigrenze für's Kindergeld sind 7.680,00 Euro, für die Einkommenssteuer 7.664,00 Euro. Von daher war eure Konstruktion irgendwie ziemlich doof, da Du deswegen für die Zeit seit dem dieser Vertrag besteht, Einkommenssteuer zahlen mußt (wenn auch nur wenig, da es ja nur knapp über dem Freibetrag ist) und da das Kindergeld weggefallen ist (ich hoffe mal nicht, dass Ihr die 650 Euro im Monat unterschlagen habt beim Kindergeld-Antrag...) Außerdem zweifle ich, ob Du mit dem Schülertarif im Moment legal Krankenversichert bist. Bevor Du an den neuen Job denkst, solltest Du da erst mal aufräumen...

  7. #7
    TP-Newbie Manuel86 macht alles soweit korrekt
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    Hi,
    also zu erst einmal ist es so das ich mit meinem Jahresgehalt knapp unter der Einkommensgrenze bin. Ich bekomm doch etwas weniger Brutto als gedacht..
    Habe heute mit meinen Eltern darüber geredet...
    Zur Krankenkasse kann ich nicht viel sagen, das wurde durch den Steuerberater meiner Eltern geregelt. Mit dem habe ich heute auch telefoniert und es ist so das ich meinen Schülertarif behalten würde, aber eine gesonderte Abrechnung für die selbstständigen Arbeit bekommen würde. Da sich der Satz dann an meinem Einkommen orientieren würde... So oder so ähnlich jedenfalls. Habe am Donnerstag einen Termin mit Ihm, dann erfahre ich die Details ...

    Trozdem danke für deine Antworten

  8. #8
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    Zitat Zitat von hezen
    *räusper* Persönlich würde ich ja eher als Croupier tätig werden wollen, aber das mag Ansichtssache sein ...
    würde ich heute nicht mehr machen; zumindest nicht in Niedersachsen. Die Leute nagen sicher nicht am Hungertuch, aber die besten Zeiten sind vorbei und außerdem ist das Betriebsklima nicht das beste. Ich krieg ja täglich mit wie man sich da angiftet, wenn der Tischchef eine Announce nicht verstanden hat und diese nicht laut wiederholt hat oder der Croupier am Black Jack wieder einmal die Zahlen nicht richtig zusammenrechnen konnte. Das liegt aber nicht zuletzt daran, dass die Leute um ihren Arbeitsplatz fürchten, zumal die niedersächsischen Spielbanken an die Casino Austria AG versilbert wurden.

    Beim Kindergeld werden natürlich alle Einkünfte zusammengerechnet und von diesen noch die Krankenversicherungsbeiträge abgezogen. Die Schülerversicherung wird wohl eine private KV sein, die ist derzeit noch nicht abzugsfähig, allerdings sollte sich dies in naher Zukunft ändern, zumal der Bundesfinanzhof bereits 2 Urteile getroffen hat.

    Zitat Zitat von Manuel86
    Habe am Donnerstag einen Termin mit Ihm, dann erfahre ich die Details ...
    eine gute Idee

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  9. #9
    TP-Newbie Manuel86 macht alles soweit korrekt
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    Nur nochmal zum klarstellen.. Ich bin nicht in irgendeiner Spielbank tätig sondern für die GPPA. Das ist ein Verein, die keine Geldpreise ausschüten. Dementsprechend ist die Atmosphäre dort richtig gut und nicht so verbissen wie in den Kasinos. Hier steht eindeutig der Spass im Vordergrund.
    Hm Kindergeld wir dann wohl wegfallen.... Bin mal gespannt was ich am Donnerstag für Infos bekomme.

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