Setz die Aufwendungen in voller Höhe als Reparaturarbeiten an.
Gruß
Sven
Hey,
ich habe ein Kleingewerbe laufen und möchte nun meine Hardware aktualisieren da dies notwendig für mein zukünftiges Arbeiten ist.
Der PC stammt quasi aus Privat und die PC-Teile sind ja dann Betriebsausgaben, allerdings kaufe ich natürlich keinen kompletten-PC, weil ich ja Monitor etc habe.
Wie ist das denn nun mit Abschreiben, ich komme auf jeden Fall unter 400 Euro.
Auf einem Gründerseminar sagte man mir es zähle der Wert wann das Gerät in Betrieb genommen wird.
Jemand eine Ahnung?
Setz die Aufwendungen in voller Höhe als Reparaturarbeiten an.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Auch wenn die anfallenden Kosten recht hoch sind?
was heißt denn hoch, du schreibst doch von unter 400 EUR. Insofern würde ich da nicht einmal mit der Wimper zucken.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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naja mit hoch meine ich das ich recht nahe an die Abschreibungsgrenze komm.Zitat von Sven
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