Kann man nicht, es ist eine Zwangsmitgliedschaft, entweder IHK oder HWK, je nach Art des Gewerbes.
Allerdings gibt es Gewinn-Grenzen bis zu denen man keine Beiträge zahlen muss.
Hallo,
ich bin eine einzelfirme e.K. und heute
habe ich eine rechnung von der IHK für 2006 und 2007 bekommen,
die rechnung beläuft sich auf 300 EURO.
Jetzt meine Frage warum muss ich das zahlen? Für die Informationen,
die mich keines wegs interessieren, die sie mir zu senden?
Hab ich was davon? kann man das kündigen?
mfG
Kann man nicht, es ist eine Zwangsmitgliedschaft, entweder IHK oder HWK, je nach Art des Gewerbes.
Allerdings gibt es Gewinn-Grenzen bis zu denen man keine Beiträge zahlen muss.
ich hab gar kein gewinn erzielt, was mach ich da?
Widerspruch einlegen, dich mit denen in Verbindung setzen ......................
Dann kriegen die eigentlich auch nichtsZitat von Nehll
Einfach anrufen und klären.
im normalfall kommuniziert die ihk mit dem finanzamt und du wirst automatisch eingestuft. sollte man sich mit dem finanzamt zeit lassen, dann könnte man falsch eingestuft werden.
wie schon gesagt, einfach mal anrufen.
Weiß zufällig jemand die Gewinngrenze?
...Meine Meinung
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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auf der rückseite der rechnung steht folgendes:
Grundbeitrag für 2007:
- bis 49 000 EUR - Grundbeitrag: 150 EUR
- von über 49 000 EUR bist 98 000 EUR - GB: 175 EUR
- von über 98 000 EUR bist 196 000 EUR - GB: 275 EUR
- von über 196 000 EUR bist 500 000 EUR - GB: 500 EUR
- ab 500 000 EUR - GB: 2000 EUR
Ich hab als Gewinngrenze 5.200 Euro im Kopf
Bei mir kam aber mit dem Begrüssungsschreiben
nen Zettel wo ich erklären konnte das ich unter dem Freibetrag liege
Ja! 5.200,- Euro. Habe heute erst mit der IHK gesprochen. Die ersten beiden Jahre (2005-2006) waren frei. Und jetzt haben sie mir 50,00 Euro i.Rechnung gestellt.
Die freundliche Dame meinte, ich solle lediglich auf der Anlage angeben, dass mein Gewinn/Gewerbeertrag aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2007 unter 5.200 Euro liegt, dann kostet es nix.
Grüße
Michael
Back to business!
nee, ist nicht nett aber leider höchstrichterlich durch BVG so abgesegnet
andererseits bekommt man bei der IHK als (Zwangs-)Mitglied auch zu vielen Fragen kostenlos auch sehr kompetente Antworten, wenn man will, kann man sich so auch einen "Gegenwert" für seinen Beitrag wieder zurückholen.
Ich habe auch mal Beitragsrückerstattung bekommen, ohne Widerspruch oder so. Geschäftsjahr war einfach sehr mies gelaufen, das wurde dann auch berücksichtigt.
was mich aber maßlos ärgert ist diese "Kooperation" mit dem FA. Wieviel ich verdiene geht m.E. wirklich nur meinen Stb. und eben das FA was an, und die sind von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Das finde ich oberdreist, dass auf irgendeiner wohl vorhandenen Rechtsgrundlage die IHK meinen Gewinn oder auch Verlust vom FA mitgeteilt bekommt, und ich habe keinen blassen Überblick, wer das von denen dann auch noch offiziell oder "unter der Hand" weitererzählt bekommt. Und sei es beim Bier abends an der Theke![]()
Mal so nebenbei, wie hoch sind die IHK-Beiträge eigentlich?
Einen Überblick hat Nehll ja schon gegeben. Aber vorsicht: Da Kammern prinzipiell eigenständig sind, hat jede ihre eigenen Beitragssätze.Zitat von ThomasMo
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