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28.02.2007, 23:17
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Vertändnisfrage zum Kleinunternehmer
Habe mal eine Frage und zwar habe ich 2006 mein Gewerbe angemeldet.
Nun muß den Umsatz Umsatz auf das ganze Jahr hochrechnen.
Nun habe ich eine erste Rechnung die ich bezahlen mußte am 17.10.06 erhalten, also Rechnungsdatum.
Mit den Einnahmen ging es erst Mitte September los.
Nun wollte ich den Gesamtzumsatz auf das ganze Jahr umrechnen um zu schauen ob ich unter der 17.500 Euro Grenze geblieben bin.
Wird der Oktober nun angerechnet, also das ich durch 3 * 12 rechnen kann ?
Hoffe ihr versteht meine Frage ?
Danke im voraus
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28.02.2007, 23:23
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wann hast du dein Gewerbe angemeldet bzw. wann hast du mit der gewerblichen Tätigkeit (Ausgaben/Einnahmen) begonnen?
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28.02.2007, 23:23
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Nun habe ich eine erste Rechnung die ich bezahlen mußte am 17.10.06 erhalten, also Rechnungsdatum.
Mit den Einnahmen ging es erst Mitte September los
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Kann es sein, dass Du dich da irgendwie vertan hast?
Entscheidend ist, wann Du die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen hast, nicht wann das erste Mal Geld geflossen ist. Sofern diese beiden Daten sehr weit auseinander liegen sollte man es ggf begründen / belegen können.
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28.02.2007, 23:30
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Also das Gewerbe habe ich bereits 2005 angemeldet.
2005 habe ich aber noch nichts mit diesem Gewerbe gemacht ? Also eine 0 Runde im Jahre 2005. Mein Steuerberater hat das dann so eingetragen mit null Umsatz.
Meine erste Ausgabe hatte ich wie gesagt am 17.10.2006 und 26.10.2006 als Grundlage für mein Gewerbe. Erste Einnahmen habe ich im September verzeichnet.
Nun dachte ich, das ich für 2006 trotzdem noch unter die 17.500 Brutto Grenze falle und wollte deswegen den Umsatz aufrechnen.
Oder falle ich 2006 auf die Grenze 50.000, sodaß ich gar nicht hochrechnen muß ?
Mhhh oder verstehe ich da etwas ganz falsch ?
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28.02.2007, 23:35
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Mit den 50.000 verstehst Du auf jeden Fall was ganz falsch  Die 50.000 gilt nur für den geschätzten Umsatz im aktuellen Jahr. Sobald die 17.500 überschritten sind bist Du im Folgejahr raus aus der Kleinunternehmerregelung.
Die eigentliche Frage ist m. E. etwas kniffliger. Das Gewerbe war ja schon 2005 beim FA mit in der Steuererklärung angegeben. Von daher frage ich mich, ob eine Hochrechnung überhaupt stattfinden muß, auch wenn es eigentlich angebracht wäre, da die tatsächliche Tätigkeit ja erst im Herbst 2006 aufgenommen wurde. Das solltest Du am besten direkt mit dem FA abklären. Wenn hochrechnen, dann ab September (also /4 *12), da hier ja offensichtlich bereits eine Tätigkeit stattfand und nicht erst Oktober.
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28.02.2007, 23:41
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Okay habe ich soweit verstanden !
Aber zu den 50.000 habe ich noch ne Frage und zwar wurde ja dann 2005 als 1 Jahr gelten und daher hätte ich 2006 doch 50.000 Umsatz machen dürfen um weiterhin ohne U´st arbeiten zu können, oder ?
Nur so als Verständnisfrage ? Werde dann mal beim Finanzamt anrufen wegen dem hochrechnen. Ob ich das nun machen muß oder ob 2005 angerechnet wird.
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28.02.2007, 23:48
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Aber zu den 50.000 habe ich noch ne Frage und zwar wurde ja dann 2005 als 1 Jahr gelten und daher hätte ich 2006 doch 50.000 Umsatz machen dürfen um weiterhin ohne U´st arbeiten zu können, oder ?
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Nein, nein, nein  Was haben immer alle mit den 50.000 im zweiten Jahr?
Im Gesetz steht ganz klar, dass die Kleinunternehmerregelung für das Jahr x in Anspruch genommen werden kann, wenn:
erstens: Der Umsatz im Vorjahr unter 17.500 Euro war
und
zweitens: Der Umsatz im Jahr x vorraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.
Ob das Jahr x Dein erstes, zweites oder dreißigstes Jahr als Gewerbetreibender ist, ist total egal. Sobald die 17.500 überschritten sind, bist Du im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr, egal ob es 17.501 Euro waren, 50.000 Euro oder von mir aus auch 1 Mio Euro.
Zum nachlesen: §19 UStG
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28.02.2007, 23:54
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Verstehe ich zwar nicht so ganz weil es steht immer was von 50.000 im laufenden Kalenderjahr also 2007. Also dachte ich das ich 2007, 50.000 Umsatz machen darf.
Also darf ich generell nie mehr als 17.500 Euro Umsatz machen, egal welches Jahr ? Richtig ? Komme ich über den Satz so muß ich im folgenden Jahr die U´st abführen ?!
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01.03.2007, 00:01
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Zitat von sideboy
Verstehe ich zwar nicht so ganz weil es steht immer was von 50.000 im laufenden Kalenderjahr also 2007. Also dachte ich das ich 2007, 50.000 Umsatz machen darf.
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WO steht das immer???
Zitat:
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Also darf ich generell nie mehr als 17.500 Euro Umsatz machen, egal welches Jahr ? Richtig ? Komme ich über den Satz so muß ich im folgenden Jahr die U´st abführen ?!
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Exakt.
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01.03.2007, 00:09
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Danke habs jetzt verstanden !
Nun muß ich das nur noch mit der Vorsteueranmeldung verstehen !
Ist zwar erst nächstes Jahr nötig, aber dann weiß ich schonmal was zu tun ist.
Gibst da irgendwo auch ne schöne Hilfe zu ?
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