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Thema: Gewerbe abmelden?Von PKV auf Familienvers?

  1. #1
    TP-Newbie Melanie77 macht alles soweit korrekt
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    Gewerbe abmelden?Von PKV auf Familienvers?

    Ich stehe jetzt vor folgendem Problem und überlege, wie ich das am Besten lösen kann.Zwar habe ich hier schon etwas rumgestöbert, aber so recht fündig bin ich noch nichtgeworden.
    Aber meine Angelegenheit ist auch etwas verworren:

    Ich bin seit 1 Jahr selbstständig als Mediendienstleisterin&Fotodesign und mein Mann ist angestellter Handwerker.
    Ich bin jetzt im neunten Monat schwanger und werde für 6 Monate die Elternzeit in Anspruch nehmen.

    Mit meiner Selbstständigkeit plätschert das so dahin.Von leben könnte man nicht. Es ist halt nur ein Zubrot.
    Daher überlege ich, ob es nicht besser ist, die Selbstständigkeit an den Nagel zu hängen. Denn alleine meine PKV frisst mir ne Menge Geld weg, vorallem in der Zeit des Elterngeldbezugs.
    Wenn ich meine Selbstständigkeit aufgebe, kann ich dann überhaupt wieder zurück in die Familienversicherung meines Mannes?

    Wir haben schon überlegt, ob wir mein Gewerbe abmelden und dann Mediendienst& Fotodesign wieder auf meinen Mann anmelden. Dann wäre er nebenberuflich selbstständig. das ganze sollte dann kleingehalten bleiben, wegen der Versicherung meines Mannes.
    Könnte ich dann als geringfügig Beschäftigte wieder meine "alten" Tätigkeiten aufnehmen?

    Oder könnte ich mein Gewerbe aufgeben und nach 6 Monaten wieder anmelden und es dann ganz klein halten, damit ich nicht aus der Familienversicherung fliege, sofern ich da überhaupt reinkomme.

    Weiß da jemand Rat?
    Oder hat jemand einen Vorschlag, was ich sonst noch machen könnte?

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Tja, mit dem zurückgehen in die Fam.-Versicherung weiss ich leider nicht Bescheid... aber wenn das Gewerbe nur noch im Nebenerwerb, als Zubrot (~350€) ausgeführt werden soll, ist es imho unerheblich ob du das machst oder dein Mann.
    Ruf/t doch einfach mal die KK deines Mannes an...

  3. #3
    TP-Specialist Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Avatar von Mich@el
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    Hallo Melanie77,
    ich gehe davon aus, dass Dein Ehemann gesetzlich versichert ist.
    Dann kannst Du Dich während der Elterzeit nicht gesetztlich familienversichern.
    Folgender Auszug aus dem
    § 10 SGB V Familienversicherung
    gilt:
    ... Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
    Und da Du privat krankenversichert bist/"warst" ist eine gesetzliche Familienversicherung ausgeschlossen.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  4. #4
    TP-Newbie Melanie77 macht alles soweit korrekt
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    Das gilt also auch, wenn ich mein Gewerbe komplett abmelden würde? Ich wäre dann ja "nur" noch Hausfrau.

    Ansonsten wäre das schon ganz schön mies, wenn ich mich nicht gesetzlich versichern könnte und in meiner PKV drinbleiben müsste.

    Die kostet einfach ne Menge, obwohl ich mir schon das günstigste rausgesucht habe.Da wäre etwas über die Hälfte des neuen Elterngeldes schon zur Zahlung des Beitrages futsch. Mein Gewerbe weiter betreiben ginge aber erstmal zeitlich auch nicht.
    Meinen Mann als geringfügig Angestellten zu beschäftigen u. somit mein Gewerbe über Wasser zu halten fällt auch flach, da wir jetzt mitten in unserer Haussanierung stecken. Da hat sein Tag neben der Arbeit eh schon zu wenig Stunden.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Melanie77
    Das gilt also auch, wenn ich mein Gewerbe komplett abmelden würde? Ich wäre dann ja "nur" noch Hausfrau.
    Ansonsten wäre das schon ganz schön mies, wenn ich mich nicht gesetzlich versichern könnte und in meiner PKV drinbleiben müsste. ...
    Die kostet einfach ne Menge, obwohl ich mir schon das günstigste rausgesucht habe...
    Ja, gut. Du hättest ja auch gleich bei der gesetzlichen Kasse bleiben können, als Du Dich selbständig gemacht hast. Aber ich denke, da war Dir der Beitrag zu teuer. Jetzt wird der Rückkehr in die Familienversicherung korrekterweise ein Riegel vorgeschoben. Zum Wohle der Solidargemeinschaft.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  6. #6
    TP-Newbie Melanie77 macht alles soweit korrekt
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    Hallo Michael,

    ich habe gerade mal bei der Versicherung meines Mannes angerufen.
    Entweder hat sich die Gesetzeslage inzwischen geändert oder die IKK ist so kulant.
    Also:
    Wenn ich mein Gewerbe abmelde, kann ich mich sofort wieder familienversichern lassen. Die benötigen dazu die G- abmeldung, ein Bescheinigung drüber, das ich PKV-Mitglied bin und das übliche Zeugs wie Heiratsurkunde etc.
    Ich wäre dann ab 1 Tag nach Gewerbeabmeldungsdatum wieder in der GKV.

    Der Sachbearbeiter faxt mir das gleich sogar nochmal zu.

    Da hab ich wohl nochmal Glück gehabt.

    LG MEL

  7. #7
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    Zitat Zitat von Melanie77
    Entweder hat sich die Gesetzeslage inzwischen geändert oder die IKK ist so kulant.
    Da hab ich wohl nochmal Glück gehabt.
    Die Gesezteslage hat sich natürlich nicht geändert! Der Sachbearbeiter hat höchstens Gesetzeslücken!
    Ich hoffe, Du hast ihm auch das
    Ich bin jetzt im neunten Monat schwanger und werde für 6 Monate die Elternzeit in Anspruch nehmen.
    mitgeteilt!? Könnte sein, dass durch eine interne Prüfung dieser Fehler vom Sachbearbeiter erkannt wird. Wie dann mit Deinem "Familienversicherungsanspruch" verfahren wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Grüße
    Michael
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  8. #8
    TP-Newbie Melanie77 macht alles soweit korrekt
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    Na klar habe ich dem Sachbearbeiter das auch gesagt. Darum wunderts mich ja, weils ja so ziemlich das Gegenteil von Deiner Aussage ist.

    Ich habs jetzt mittlerweile als Fax sogar schwarz auf weiß vor mir liegen, dass ich nach Gewerbeabmeldung selbstverständlich in die Familienversicherung (ich war vor meiner Selbstständigkeit bereits schonmal dort versichert)aufgenommen werde.Dazu steht dann nochmal die Auflistung der benötigten Unterlagen.
    Und das auch das künftige Kind familienversichert wird. Dazu wurde dann nochmal die Auflistung der Unterlagen genannt, die wir dann einreichen müssen.
    Wie das aussieht, wenn es sich dann doch um "eine falsche Aussage" des Sachbearbeiters handelt, weiß ich natürlich auch nicht.
    Aber wenn denen die Angelegenheit jetzt wahrheitsgemäß und im vollen Umfang bekannt ist und die mir sogar schriftlich mitgeteilt haben, dass es okay ist, ist ja eigentlich alles in trocknen Tüchern.

    Ich wills zumindest hoffen.

  9. #9
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    Ja, Du hast es ja jetzt schwarz auf weiß. Wenn, dann kannst Du Dich ja auf diesen rechtsfähigen Verwaltungsakt beziehen.
    Hier kannst Du´s auch nocheinmal nachlesen. Mein oben angebrachter Passus steht in dem Absatz ... Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit... 2. Satz!

    Grüße
    Michael
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