Wenn es sich um eine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerziehlungsabsicht handelt, bist du Unternehmer und musst ein Gewerbe anmelden.
Ob du dann umsatzsteuerlich zur Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG optierst, bleibt Dir überlassen.
Gruß,
Matthias


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