+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Gewerbe anmeldung im Ausland für Minderjährigen

  1. #1
    TP-Newbie rothilo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    2

    Gewerbe anmeldung im Ausland für Minderjährigen

    Guten Tag,

    Ich habe eine Frage, Ich bin 15 alt und betreibe Webseiten aus Gewinn einbringenden Gründen, also brauch ich eine Gewerbe anmeldung. Ich weiss das ich hier in Deutschland das nur mit Genehmigung der Eltern bekomme, allerdings würde ich lieber ein Gewerbe im Ausland anmelden.

    Folgende Frage, Gibt es ein Land in dem ich auch als 15 Jähriger ein Gewerbe anmelden kann? (Vieleicht Indien oder USA. Wobei Indien mein absoluter Favoriet währe.)

    Nocheinmal zusammen gefasst:
    • Ich bin Minderjährig und suche ein Land in dem ich als 15 jähriger ein Gewerbe anmelden kann.
    • Betreibe Websiten aus Gewinn einbringenden Gründen, keine Dienstleistung

    Bin über alles Dankbar, seien es Links, Informationen oder Tipps.

    Vielen Dank

    PS: Ich habe mir den Artikel: Selbstständigkeit unter 18 durchgelesen. Ich habe auch schon Nachforschungen angestellt, bin aber noch zu keinen zufriedenstellenden Ergebnissen gekommen.

  2. #2
    TP-Member tssf macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2007
    Ort
    Zurich
    Beiträge
    92
    Gründung einer Gesellschaft im Ausland ist - im Gegensatz zu so mancher "Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Werbung" - NICHT trivial. Und zwar weder für Volljährige noch für Minderjährige, egal ob Kapitalgesellschaft oder Personenfirma.

    Dies vorneweg:
    Solltest Du irgendwo aufschnappen, daß beispielsweise die Gründung einer Limited in Großbritannien völlig "locker" wäre: Glaub es nicht. Du hast schnell bei irgendeinem windigen Dienstleister einen Vertrag unterschrieben (sofern er Dich als minderjährigen Vertragspartner akzeptiert) und der große Klops an Aufwendungen und Kosten kommt hinterher.

    In USA gibt es die Rechtsform LLC. Das indische Gesellschaftsrecht ist (oh wunder) dem britischen sehr ähnlich. Es ist eigentlich nicht kompliziert von einem Rechtsanwalt so eine Gründung vorbereiten zu lassen oder einen sogenannten "Firmenmantel" (eine leere Gesellschaft) zu kaufen. Du brauchst aber halt auch als Volljähriger erstmal einen Batzen Kohle für den Anwalt und allerlei Gründungskosten sowie natürlich (je nach Rechtsform) für die Mindesteinzahlung des Kapitals (meist zwischen 1 EUR / Pfund / Dollar und etlichen zehntausend).

    Als Minderjähriger allerdings hast Du es in JEDEM Land schwer. Ich kenne jedenfalls keines, in dem das für Dich einfacher wäre.

    Dennoch eine Idee:
    Sofern Du einen (volljährigen) Partner hast oder auftreiben kannst dann geht so vor, daß er die Firma gründet und Du von dieser Firma ein Gehalt beziehst via Arbeitsvertrag. Dieses Gehalt kann (muß nicht) die Gewinne der Firma ganz oder teilweise abschöpfen. Du kannst Dir außerdem von dieser Firma weitere Rechte zusichern lassen (Erfindungen und andere Rechte).

    Bei einem Arbeitsvertrag brauchst Du unter Umständen ebenfalls die Zustimmung Deiner Eltern. Das wiederum könntest Du umgehen indem Du einen Vertrag schließt der Dich zu nichts verpflichtet, die Firma Dir gegenüber schon. Wäre dann also kein klassischer Arbeitsvertrag.

    Grundsätzlich gilt aber bei allen wichtigen Verträgen: Rechtsberatung ist immer gut und wichtig. Die Verträge sollen ja Bestand haben ! Ein Vertrag aus dem nicht notfalls Deine Forderungen durchsetzen kannst ist wenig wert.

    Vielleicht hilft Dir das einen Schritt weiter ...

  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Du brauchst für eine Gewerbeanmeldung nicht nur die Zustimmung deiner Eltern, sondern auch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (§112 BGB)

    Aus welchem Grund willst du denn in Deutschland kein Gewerbe anmelden? Was für Vorteile bringt Dir ein Gewerbe im Ausland?

    Zitat Zitat von tssf
    Bei einem Arbeitsvertrag brauchst Du unter Umständen ebenfalls die Zustimmung Deiner Eltern.
    Stimmt, gem. § 113 BGB.

    Zitat Zitat von tssf
    Das wiederum könntest Du umgehen indem Du einen Vertrag schließt der Dich zu nichts verpflichtet, die Firma Dir gegenüber schon. Wäre dann also kein klassischer Arbeitsvertrag.
    Wie soll das denn gehen? Ich bekomme Gehalt fürs nichts tun? Bei einem Arbeitsvertrag geht es doch im wesentlichen um den Tausch Geld gegen Arbeitsleistung. Die Arbeitsleistung ist eine Gegenleistung.

    Es ist egal wie du einen Arbeitsvertrag gestalltest, § 113 BGB greift immer.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  4. #4
    TP-Member tssf macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2007
    Ort
    Zurich
    Beiträge
    92
    Wie soll das gehen ?

    Das funzt in dem Fall, in dem er halt eine clevere Idee hat an der er partizipieren will. Er muß dafür nicht nicht zwingend einer Tätigkeit nachgehen.
    Hängt halt davon ab, was er eigentlich vorhat ...

    Nicht immer so schnell klein beigeben würde ich sagen !

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Zitat Zitat von tssf
    Wie soll das gehen ?

    Das funzt in dem Fall, in dem er halt eine clevere Idee hat an der er partizipieren will. Er muß dafür nicht nicht zwingend einer Tätigkeit nachgehen.
    Hängt halt davon ab, was er eigentlich vorhat ...

    Nicht immer so schnell klein beigeben würde ich sagen !
    Er hat aber nun mal keine Idee die verkauft wird, sondern er geht einer gewerblichen Tätigkeit nach, oder?

    Klar kann ich mir Sachen ausdenken und versuchen zu tricksen... Aber unstrittig ist, das hier einer gewerblichen Tätigkeit nachgegangen wird, welche der Anmeldung bedarf. Wie ich das ganze nun darstelle und ausschmücke um keine Steuern zu bezahlen, kann ganz leicht in Steuerverkürzung oder in Steuerhinterziehung enden.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  6. #6
    TP-Member tssf macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2007
    Ort
    Zurich
    Beiträge
    92
    Was er hat undnicht hat weiß ich nicht. Seine Schilderung hört sich für mich einfach nach cleverer Idee an (er schreibt ja auch: "KEINE Dienstleistung") und bevor da irgendjemand raten kann dies oder das oder jenes voreilig anzumelden sei müßte man das halt erst mal in Erfahrung bringen (was wiederum den Rahmen einer Forendiskussion sprengt).

    Der Möglichkeiten Einkommen zu erzielen insgesamt gibt es derartig viele daß da bei etlichen Einkunftsarten und Untereinkunftsarten sicherlich nicht von vornherein die einzige in Frage kommt bei der man ein Gewerbe anzumelden hat. Es ist also ABSOLUT STRITTIG daß eine gewerbliche Tätigkeit zu diagnostizieren wäre wo noch nicht mal klar ist daß es überhaupt eine Tätigkeit geben könnte.

    Du kannst natürlich immer und pauschal und vorsichtshalber jedem raten auf jeden Fall ein Gewerbe anzumelden.Ob Du den Leuten damit aber einen Gefallen tust und einen richtigen Rat gibst das wage ich doch sehr zu bezweifeln. Finde das etwas unverantwortlich.

    Und was das Tricksen angeht:
    Wenn wir bitte mal zwischen legalem tricksen und nicht-legalem tricksen unterscheiden könnten dann wäre das ein echter Beitrag zur Versachlichung der Debatte. Danke.

    PS: Ich akquiriere hier übrigens nichts und ich bin nicht (mehr) in diesem Metier tätig. Ich revanchiere mich hier einfach für technische Tips die ich vom Forum bekomme.

  7. #7
    TP-Newbie rothilo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    2
    Hallo,

    danke ersteinmal für die Tipps,

    zur Frage warum ich kein Gewerbe in Deutschland anmelden will, wir (also meine Familie) ziehen im Sommer um, also raus aus Deutschland.

    zur Frage was ich unter keine Dienstleistungen verstehe, Seite wie zb eine Suchmaschine oder Filehoster

    MFG

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51