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Thema: Abgaben an alle

  1. #1
    TP-Newbie managa macht alles soweit korrekt
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    Abgaben an alle

    Hallo,

    bin hier neu im Forum,
    habe mal eine bescheidene Frage.
    Ich habe mir einen Gewerbeschein geholt und möchte nebenbei etwas Kohle machen,
    jetzt habe ich auch schon den ersten Auftrag an Land gezogen. bloß weiß nicht genau. was ich an Abgaben haben werde.
    Also Tätigkeit: Vorbereitung und Teamleitung bei Inventuren.
    In Rechnung gestellt werden von meiner Seite nur Arbeitsstunden, diese liegen auf jeden Fall unter 10 Stunden in der Woche und eine Jahressumme von 17,500€ bleibt auch nur ein Traum, schätze mein Jahreszusatzeinkommen auf ca. 6000€ (rein das vom Gewerbe.

    Was hab ich denn bei so einer Summe für Abzüge oder wo bekomm ich solche INFO´s her?

    Freue mich schon über ein paar Antworten.

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hallo und willkommen im Forum,

    also ich gehe davon aus, dass du noch in einem Angestelltenverhältnis stehst, da du Zusatzeinkommen schreibst...

    Hast du schon den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt?

    Grundsätzlich musst du auf deinen Rechnungen USt ausweisen und diese an das Finanzamt abführen, im Gegenzug kannst du die von Dir gezahlte USt (also die Vorsteuer) gegenrechnen. Solltest du jedoch gem. §19 UStG zur Kleinunternehmerregelung optieren, dann dafst du keine USt ausweisen und darfst dann natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen.

    Weiter werden die Einnahmen der Einkommensteuer unterworfen, d.h. du gibst am Jahresende eine Einkommensteuererklärung ab, inklusive Anlage EÜR. In der Anlage EÜR wird dann dein Gewinn ermittelt, also Einnahmen - Ausgaben.
    Der Gewinn wir dann versteuert.

    Gewerbesteuer wird bei so geringen Einnahmen, bzw. Gewinnen nicht anfallen.

    So, das sind erst mal die steuerrechtlichen Abzüge die mir einfallen.

    Ggf. musst du noch was mehr an die Krankenkasse bezahlen, da bin ich allerdings kein Fachmann für... aber da kennen sich andere hier im Forum mit aus...

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Newbie managa macht alles soweit korrekt
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    Ja, diesen Bogen vom Finanzamt hab ich ausgefüllt, aber nur auf mit dem Hntergedanken über mein online shop Handys zu vertreiben.
    Jetzt hat sich aber auch eine Sache ergeben bei der ich als Teamleiter eingesetzt werde und dort eine Rechnung für geleistete Stunden + Benzin & Telefonkosten ausstellen werde.
    gibt es für diese Sachen eine Faustregel, was man Prozentuall an Abgaben abtreten muß???

  4. #4
    TP-Newbie managa macht alles soweit korrekt
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    und hat jemand ne Ahnung?

    sind das vielleicht die 45% mit Steuern und den Krankenkassenkramm?

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Grundsätzlich muss auf dem Gewerbeschein jede Tätigkeit stehen, die du ausübst.

    Pauschal kann man die Abgaben nicht bestimmen, es kommt halt immer auf die persönlichen Verhältnisse an, z.B.
    • Höhe der Einkünfte
    • Krankenversicherungsbeiträge
    • Beiträge zu freiwilligen Rentenversicherungen (Rierster- oder Rürup-Rente)
    • etc.

    Gruß,
    Matthias
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