Hallo und willkommen im Forum,
also ich gehe davon aus, dass du noch in einem Angestelltenverhältnis stehst, da du Zusatzeinkommen schreibst...
Hast du schon den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt?
Grundsätzlich musst du auf deinen Rechnungen USt ausweisen und diese an das Finanzamt abführen, im Gegenzug kannst du die von Dir gezahlte USt (also die Vorsteuer) gegenrechnen. Solltest du jedoch gem. §19 UStG zur Kleinunternehmerregelung optieren, dann dafst du keine USt ausweisen und darfst dann natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen.
Weiter werden die Einnahmen der Einkommensteuer unterworfen, d.h. du gibst am Jahresende eine Einkommensteuererklärung ab, inklusive Anlage EÜR. In der Anlage EÜR wird dann dein Gewinn ermittelt, also Einnahmen - Ausgaben.
Der Gewinn wir dann versteuert.
Gewerbesteuer wird bei so geringen Einnahmen, bzw. Gewinnen nicht anfallen.
So, das sind erst mal die steuerrechtlichen Abzüge die mir einfallen.
Ggf. musst du noch was mehr an die Krankenkasse bezahlen, da bin ich allerdings kein Fachmann für...aber da kennen sich andere hier im Forum mit aus...
Gruß,
Matthias


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aber da kennen sich andere hier im Forum mit aus...