Habe auch nicht gesagt, dass ich explizit danach gesucht habe.Tja, nicht richtig gesucht
Aus deinem Beitrag entnehme ich, dass es sich um ein Angstelltenverhältnis handelt. Wie sieht es bei
Selbstständigkeit aus?
Tja, nicht richtig gesucht. Schon auf der ersten Ergebnisseite von google habe ich eine Einschränkung gefunden:
Solange Sie noch als Studentin an einer Universität/Hochschule/Fachhochschule immatrikuliert sind und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie sich zu einem vergünstigten Beitrag für Examenskandidat/inn/en weiter versichern. Der Arbeitgeber zahlt keinen Anteil zur Krankenversicherung, da Sie überwiegend Studentin sind und nicht als Arbeitnehmerin eingestuft werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist von einem halben Jahr zahlen Sie Krankenversicherungsbeiträge nach der Höhe Ihres Einkommens, jedoch mindestens 98,00 Euro für die Kranken- und 13,29 Euro für die Pflegeversicherung. Solange Sie versicherungsrechtlich Studentin sind und keine Arbeitnehmerin (weil Sie nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich jobben), zahlt der Arbeitgeber auch weiterhin keinen Anteil.
Habe auch nicht gesagt, dass ich explizit danach gesucht habe.Tja, nicht richtig gesucht
Aus deinem Beitrag entnehme ich, dass es sich um ein Angstelltenverhältnis handelt. Wie sieht es bei
Selbstständigkeit aus?
...zur Zeit außer Betrieb...
Weiß ich nicht, ruf' doch einfach bei Deiner Krankenversicherung an und frag' nach.
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