+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Selbständig von Zuhause und Kundenverkehr

  1. #1
    TP-Newbie Eifelyeti macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    2

    Selbständig von Zuhause und Kundenverkehr

    Hallo,

    ich bin IT-Systemkaufmann und möchte mich gerne (erstmal) nebenbei Selbständig machen. Ich habe meine kleine Schrauberwekstatt bis jetzt bei mir im Keller, in den ich aber unmöglich Kunden reinlasen kann. Nun habe ich überlegt, eine vorhandene Doppelgarage zur Werkstatt umzubauen um dort auch Kunden "empfangen" zu können. Ich habe daraufhin bei der Gewerbeaufsicht (wusste es halt nicht besser) angerufen und nachgefragt ob eine gewerbliche nutzung überhaupt zulässig sei und ggf unter welchen auflagen. Dort wurde mir gesagt, ich müsse erstmal einen Nutzungsänderungsantrag bei der Verbandsgemeinde stellen und die würden dann bei einer Vor-Ort- Begutachtung abnicken oder Kopfschütteln. Da ich aber davon ausgehe, dass der ganze Zirkus wieder ein kleines Vermögen kosten wird, nun meine eigentliche Frage:
    Ist es rechtlich erlaubt, dass ich Reparatur & Service auch von meiner Wohnung aus (Gewerbeschein vorhanden,entsprechendes Werkstattzimmer, Haus in meinem Besitz) anbiete, sodas ich auch Kunden empfangen darf, ohne dass mir ein Mitbewerber gleich die Staatsmacht auf den Hals hetzt? Und wie würde das aussehen wenn ich nicht nur Service und Reparatur sondern auch Verkauf mit anbieten würde, ändert das wieder etwas? Vielen Dank im voraus.
    Der Eifelyeti

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Für Verkaufsräume müssen sicherlich, neben der genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung, bestimmte Auflagen erfüllt werden. Da sollten dir die entsprechenden Ämter verbindliche Aussagen geben können.

  3. #3
    TP-Newbie Eifelyeti macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    2
    Hallo noch mal,

    und wenn es nun kein "Verkaufsraum" sondern nur eine Werkstatt zu Reparaturzwecken ist?

    Gruß
    Eifelyeti

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Isses trotzdem 'ne Nutzungsänderung und muss minimum dem entsprechenden Amt angezeigt werden.

  5. #5
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
    Registriert seit
    Jun 2004
    Ort
    Moos / Bodensee
    Beiträge
    869
    Also erstmal würde ich sagen wo kein Richter, da kein Angeklagter.

    Wenn ich in meinem Büro einen Rechner zerlege, ist das für mich keine Werkstadt, sondern eben mein Büro. Wenn ich einen Drucker im Keller repariere, ist das mein Problem. Kunden habe ich bisher noch keine empfangen, macht auch wenig Sinn, da ich als Service anbiete zum Kunden zu kommen
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

    Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51