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Thema: Müssen meine Kontoauszüge in die Steuerunterlagen ?

  1. #1
    TP-Junior movikamp macht alles soweit korrekt
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    Müssen meine Kontoauszüge in die Steuerunterlagen ?

    Reicht es aus, wenn ich in meinen E/Ü - Unterlagen alle von mir geschriebenen Rechnungen abhefte ebenso wie die Quittungen über gekaufte Materialien oder muss ich die Kontoauszüge ( und Quittungen für Bargeldeinnahmen ) als Nachweis für Geldein - und ausgang dazuheften?
    Gruß,

    Michaela

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Für die Steuererklärung müssen die Kontoauszüge zwar nicht mit eingereicht werden, sie gehören aber zu den Unterlagen, die Du 10 Jahre lang aufbewahren musst.

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Die Kontoauszüge sind imho als Beleg sogar sehr wichtig.

    Und bei der Einreichung der EÜR brauch man ohne Aufforderung weder Rechnungen noch Kontoauszüge beilegen.

    Wie ThomasMo schon schrieb: 10 Jahre alles aufbewahren!!!

  4. #4
    TP-Senior massi macht alles soweit korrekt
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    Wie funktioniert das bei OnlineBanking?

    Reicht es hier, wenn ich in regelmäßigen Abständen eine Übersicht ausdrucke?

  5. #5
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    Zitat Zitat von massi
    Wie funktioniert das bei OnlineBanking?

    Reicht es hier, wenn ich in regelmäßigen Abständen eine Übersicht ausdrucke?
    Meinst du jetzt 'ne Online-Bank?

    Denn ich bekomm trotz Online-Banking von meiner Sparkasse immer noch Kontoauszüge.

  6. #6
    TP-Senior massi macht alles soweit korrekt
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    Tschuldige, da hab ich mich nicht klar ausgedrückt.
    Ich habe die schriftlichen Kontoausdrücke abbestellt, da diese Gebühren kosten sollten. Reicht es hier, den Stand und die Buchungen regelmäßig auszudrucken oder sollte ich die Kontoauszüge doch wieder bestellen?

    Vielen Dank.

  7. #7
    TP-Junior movikamp macht alles soweit korrekt
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    Das heißt, ich muss praktisch doppelt nachweisen, dass ich mein Geld bekommen habe? EInmal über die Rechnungen, die ich ausgestellt habe und 10 Jahre aufbewahre und zusätzlich über die Kontoauszüge ?
    Kann dem FA doch eigentlich egal sein, ob ich die in Rechnung gestellten Beträge wirklich bekommen habe, oder ?
    Ich habe zwar alle Kontoauszüge aufgehoben, aber da sind auch private Überweisungen dabei ( habe kein Geschäftskonto ) - ds heißt, ich müsste alles Private schwärzen.
    Und was ist, wenn ich jemandem eine Rechnung schreibe, er zahlt den Betrag bar und möchte keine Quittung ? Reicht dann die Rechnung oder muss ich zusätzlich eine Quittung schreiben?

    Gruß,
    Michaela

  8. #8
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    Es geht ja nicht nur um die Einnahmen... auch Ausgaben sollten belegbar sein.

    Zitat Zitat von movikamp
    Ich habe zwar alle Kontoauszüge aufgehoben, aber da sind auch private Überweisungen dabei ( habe kein Geschäftskonto ) - ds heißt, ich müsste alles Private schwärzen.

    Ich habe auch (noch) kein Geschäftkonto, aber für Schwärzungen habe ich keinen Anlass.

    Und ich hab Kunden die bar bezahlen, das steht dann auf der Rechnung.
    Geändert von dorintia (20.03.2007 um 11:02 Uhr)

  9. #9
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Es geht auch um die Einnahmen, z. B. ob nicht noch andere Sachen "außerhalb der Buchführung" verkauft wurden und ob die Rechnungsbeträge mit den gezahlten Beträgen übereinstimmen.

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