Für die Steuererklärung müssen die Kontoauszüge zwar nicht mit eingereicht werden, sie gehören aber zu den Unterlagen, die Du 10 Jahre lang aufbewahren musst.
Reicht es aus, wenn ich in meinen E/Ü - Unterlagen alle von mir geschriebenen Rechnungen abhefte ebenso wie die Quittungen über gekaufte Materialien oder muss ich die Kontoauszüge ( und Quittungen für Bargeldeinnahmen ) als Nachweis für Geldein - und ausgang dazuheften?
Gruß,
Michaela
Für die Steuererklärung müssen die Kontoauszüge zwar nicht mit eingereicht werden, sie gehören aber zu den Unterlagen, die Du 10 Jahre lang aufbewahren musst.
Die Kontoauszüge sind imho als Beleg sogar sehr wichtig.
Und bei der Einreichung der EÜR brauch man ohne Aufforderung weder Rechnungen noch Kontoauszüge beilegen.
Wie ThomasMo schon schrieb: 10 Jahre alles aufbewahren!!!
Wie funktioniert das bei OnlineBanking?
Reicht es hier, wenn ich in regelmäßigen Abständen eine Übersicht ausdrucke?
Meinst du jetzt 'ne Online-Bank?Zitat von massi
Denn ich bekomm trotz Online-Banking von meiner Sparkasse immer noch Kontoauszüge.
Tschuldige, da hab ich mich nicht klar ausgedrückt.
Ich habe die schriftlichen Kontoausdrücke abbestellt, da diese Gebühren kosten sollten. Reicht es hier, den Stand und die Buchungen regelmäßig auszudrucken oder sollte ich die Kontoauszüge doch wieder bestellen?
Vielen Dank.
Das heißt, ich muss praktisch doppelt nachweisen, dass ich mein Geld bekommen habe? EInmal über die Rechnungen, die ich ausgestellt habe und 10 Jahre aufbewahre und zusätzlich über die Kontoauszüge ?
Kann dem FA doch eigentlich egal sein, ob ich die in Rechnung gestellten Beträge wirklich bekommen habe, oder ?
Ich habe zwar alle Kontoauszüge aufgehoben, aber da sind auch private Überweisungen dabei ( habe kein Geschäftskonto ) - ds heißt, ich müsste alles Private schwärzen.
Und was ist, wenn ich jemandem eine Rechnung schreibe, er zahlt den Betrag bar und möchte keine Quittung ? Reicht dann die Rechnung oder muss ich zusätzlich eine Quittung schreiben?
Gruß,
Michaela
Es geht ja nicht nur um die Einnahmen... auch Ausgaben sollten belegbar sein.
Zitat von movikamp
Ich habe auch (noch) kein Geschäftkonto, aber für Schwärzungen habe ich keinen Anlass.
Und ich hab Kunden die bar bezahlen, das steht dann auf der Rechnung.
Geändert von dorintia (20.03.2007 um 11:02 Uhr)
Es geht auch um die Einnahmen, z. B. ob nicht noch andere Sachen "außerhalb der Buchführung" verkauft wurden und ob die Rechnungsbeträge mit den gezahlten Beträgen übereinstimmen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)