http://www.doppik-kom.brandenburg.de...m1.c.358581.deWobei: in meinen Augen ist das kein großes Problem, denn nach §39 AO bin ich die wirtschaftliche Halterin und kann somit alle Kosten absetzen..., oder???
beim wirtschaftlichen Eigentum kommt es i.d.R. nicht darauf an, wer die Kosten trägt, sondern wer die tatsächliche Sachherrschaft über den Gegenstand hat. Es geht darum, ob die Person den Eigentümer von der Nutzung ausschließen kann (z.B. bei Leasing, Sicherungsübereignung, Nießbrauch etc.)
dazu folgender Beitrag:Aber kann ich dann trotzdem die tatsächlichen Kosten abrechnen (Versicherung, Sprit, Steuern, etc) oder darf ich dann nur die 30Cent/gefahrenen km berechnen?
http://www.traum-projekt.com/forum/9...ur-buchen.html
die gehören in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Der ermittelte Gewinn kommt dann in die Anlage GSE auf Seite 1 in Sachbereich 44 Kennzahl 10 (Zeile 4).Also: WO SOLL ICH DIESE KOSTEN EINGEBEN???
du meinst deinen Auftraggeber. Dem kannst du in Rechnung stellen was du willst. Das ist unabhängig von der Möglichkeit des Betriebsausgabenabzugs.Darf ich aber trotzdem die gefahrenen Kilometer (wenn ich als Nachweis die an meinen Arbeitgeber gestellte Rechnungen vorweisen kann) trotzdem abrechnen, oder... habe ich da einfach mal Pech gehabt???
Gruß
Sven


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, habe ich ein paar meiner Spritrechnungen gar nicht aufbewahrt oder... nicht mal an der Tankstelle verlangt. Darf ich aber trotzdem die gefahrenen Kilometer (wenn ich als Nachweis die an meinen Arbeitgeber gestellte Rechnungen vorweisen kann) trotzdem abrechnen, oder... habe ich da einfach mal Pech gehabt???
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