+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Kleingewerbe und Fahrtkosten?

  1. #1
    TP-Junior Asia macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2006
    Beiträge
    6

    Question Kleingewerbe und Fahrtkosten?

    Hallo,

    ich hoffe, dass mir hier irgendjemand weiterhelfen kann, denn ich lese hier schon seit Stunden unzählige Beiträge, finde aber keine eindeutigen Antworten auf meine (wohl ein wenig "speziellen") Fragen...

    Also... ich habe ein Kleingewerbe (im Promotion-Bereich) und möchte jetzt gerne meine Fahrtkosten geltend machen - weiß allerdings nicht so genau, wie ich es tun sollte.

    Denn:
    1) der offizielle Beseitzer des Fahrzeugs ist mein Freund (und, obwohl die Steuern und die Versicherung von meinem Konto abgebucht wurden und auch ich alle weiteren Rechnungen zahle, steht mein Freund beim FA als Halter des Wagens). Wobei: in meinen Augen ist das kein großes Problem, denn nach §39 AO bin ich die wirtschaftliche Halterin und kann somit alle Kosten absetzen..., oder???
    2) Laut Fahrtenbuch habe ich das Auto im Jahr 2006 etwa zu 50% beruflich genutzt. Tja, und da das Auto nach offiziellen Dokumenten nicht mir gehört, möchte und darf (???) ich es nicht als Firmeneigentum bezeichnen. Aber kann ich dann trotzdem die tatsächlichen Kosten abrechnen (Versicherung, Sprit, Steuern, etc) oder darf ich dann nur die 30Cent/gefahrenen km berechnen?
    3) Da ich als Promoterin immer woanders hinfahren muss, weiß ich letztendlich nicht mehr, WO bei der Steuererklärung (habe das WISO-Prgramm) die Fahrtkosten einzugeben sind! Denn reguläre Fahrten wie "Wohnung-Arbeitsstätte" & "Arbeitsstätte-Wohnung" sind es nicht, ebenso wie keine Reisekosten oder Fahtren wg. Eisatzwechseltätigkeit (weil ich zB. 2x zu einem Ort, dann 4x zu einem anderen Ort, und dann wieder woanders hinfahre, wobei sich die Arbeitgeber und demnach auch Arbeitsorte auch fast regelmäßig wiederholen). Also: WO SOLL ICH DIESE KOSTEN EINGEBEN???
    4) Und zuletzt: da ich am Anfang gar nicht an die Steuererklärung und eventuelle Fahtkosten gedacht habe , habe ich ein paar meiner Spritrechnungen gar nicht aufbewahrt oder... nicht mal an der Tankstelle verlangt. Darf ich aber trotzdem die gefahrenen Kilometer (wenn ich als Nachweis die an meinen Arbeitgeber gestellte Rechnungen vorweisen kann) trotzdem abrechnen, oder... habe ich da einfach mal Pech gehabt???

    So... das wärs (fürs erste )!

    Vielen Dank (schon im Voraus) für Eure Antworten und... sorry, dass es soooo viel auf einmal ist!!!!

    Gruß,
    Asia

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Wobei: in meinen Augen ist das kein großes Problem, denn nach §39 AO bin ich die wirtschaftliche Halterin und kann somit alle Kosten absetzen..., oder???
    http://www.doppik-kom.brandenburg.de...m1.c.358581.de
    beim wirtschaftlichen Eigentum kommt es i.d.R. nicht darauf an, wer die Kosten trägt, sondern wer die tatsächliche Sachherrschaft über den Gegenstand hat. Es geht darum, ob die Person den Eigentümer von der Nutzung ausschließen kann (z.B. bei Leasing, Sicherungsübereignung, Nießbrauch etc.)

    Aber kann ich dann trotzdem die tatsächlichen Kosten abrechnen (Versicherung, Sprit, Steuern, etc) oder darf ich dann nur die 30Cent/gefahrenen km berechnen?
    dazu folgender Beitrag:
    http://www.traum-projekt.com/forum/9...ur-buchen.html

    Also: WO SOLL ICH DIESE KOSTEN EINGEBEN???
    die gehören in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Der ermittelte Gewinn kommt dann in die Anlage GSE auf Seite 1 in Sachbereich 44 Kennzahl 10 (Zeile 4).

    Darf ich aber trotzdem die gefahrenen Kilometer (wenn ich als Nachweis die an meinen Arbeitgeber gestellte Rechnungen vorweisen kann) trotzdem abrechnen, oder... habe ich da einfach mal Pech gehabt???
    du meinst deinen Auftraggeber. Dem kannst du in Rechnung stellen was du willst. Das ist unabhängig von der Möglichkeit des Betriebsausgabenabzugs.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior Asia macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2006
    Beiträge
    6
    Vieeeeeeelen Daaaaaank!!!!!!!
    Du hast mir schon sehr geholfen! ;-)

    Beste Grüße,
    Asia

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51