Du verwechselt "Freier Mitarbeiter" gerade mit einer freiberuflichen Tätigkeit.
freiberuflich: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler
hallo alle zusammen!
Ich bin neu hier und hoffe sehr, dass Ihr mir weiter helfen könnt!
Also:
Mein Freund hat eine Gewerbe als Nebentätigkeit angemeldet und er möchte sich auch so bald wie möglich richtig selbstständig machen!
Natürlich wird er verschiedene Kunde haben, bzw. hoffentlich bekommen, doch auch sein jetziger Chef hätte Interesse an seiner Hilfe als freier Mitarbeiter für die ein oder anderen Aufträge! es wird zwar nicht immer monatlich sein, vor alle nicht im Sommer aber vielleicht schon 2-3 Monate nach einander, für ein paar Tage im Monat! Aber wie gesagt, er nimmt dann trotzdem noch andere Auftrage an und arbeitet nicht nur für seinen alten Chef!! Gilt man denn dann schon als Schein selbstständiger?!
Außerdem würde ich gerne wissen ob man, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat als Freier Mitarbeiter arbeiten kann, denn ich habe hier öfters gelesen, dass viele Fragen entweder oder !!
Würde mich über eine antwort freuen.....![]()
Du verwechselt "Freier Mitarbeiter" gerade mit einer freiberuflichen Tätigkeit.
freiberuflich: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler
Oh..............also ich weis aber nicht sorecht was auf meinen Freund zutrifft!
Also er ist Veranstaltungstechniker und macht halt auf Party´s etc. mit seinem Gewerbe Musik, Ton- und Lichttechnik und auf Messen, pressekonferenten, Produkpräsentationen von Größeren Firmen etc. von seinem Chef aus!
Also ist er dann freier Mitarbeiter oder ist es eine freiberufliche Tätigkeit?
Je nach dem was bedeutet es dann für Ihn, wenn er später für seinen Chef wie schon beschrieben arbeiten möchte??
Eine freiberufliche Tätigkeit ist das nicht - wie du ja gelesen haben wirst - also muss er ein Gewerbe anmelden und dann stellt er wie jeder andere Dienstleister seine Leistungen dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung.
also auch wenn er öfters bei seiner alten Firma arbeiten würde und seinem Chef dann auch Rechnungen schreiben würde, gibt es später keine Probleme dass er als Scheinselbstständiger eingestuft werden kann??
Wenn er nicht nur Rechnungen für seinen alten Cheffe schreibt, sondern auch für andere und zudem noch entsprechend öffentlich am Markt auftritt usw., dann ist er nicht als scheinselbstständig einzustufen. Am besten bemühst Du für die Kritterien dafür mal eine Suchmaschine und goo**** nach "Scheinselbstständigekeit".
lg
wys
Ich sag mal: OMmmmm ....
also seinem chef würde er im gegensatz zu anderen öfters eine Rechnung schreiben, aber er schreibt auch andere Rechnungen je nach Auftragslage....und macht auch Werbung damit er neue Kunden bekommt, also ist somit auf dem Markt...
danke für die Hilfe, aber bei der Suchmaschine habe ich nicht die richtige antwort gefunden.....deshalb bin ich bei diesem Forum gelandet und habe auf gezielte hilfe gehofft....aber die habe ich auch bekommen...danke!!
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