Hi Stephan,
eine GbR prozentual unterschiedlich aufteilen, ist kein Problem, kannst sogar 95% zu 5% verteilen.
aber: alle Beteiligten (können ja auch mehr als zwei Personen sein) sind immer gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen haftbar.
also: du hast zwar "nur" 49% Anteil an der GbR, bist aber im Zweifelsfalle - wenn deine Schwester sich abgesetzt oder die Finger gehoben hat - trotzdem für 100% der Schulden haftbar.
ergo: eine GbR ist meines Erachtens nur für "echte Partner", wo gegenseitig volles Vertrauen herrscht, eine geeignete Rechtsform ... und dann kann man gleich 50:50 machen


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