Moin!
Ich bin grad dabei mit nem Bekannten von mir eine kleine Webdesign-Unternehmung aufzuziehen. Wir sind beide Webentwickler und Auszubildende. Er ist bereits selbstständig als Webdesigner tätig gewesen, ich habe bisher neben der Ausbildung nur kleinere Jobs auf Lohnsteuerkarte gemacht. Nun meine Frage: Eine GbR kann sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen gegründet werden. Richtig? Ich meine, die juristische Person fällt ja flach, aber muss ich als Gesellschafter selbstständig sein? Müssen sich also 2 selbstständige zusammenfinden um eine GbR zu gründen, oder ist es egal und ich kann auch so Gesellschafter werden?
Vielen Dank im voraus für Antworten, Tips etc..
Gruß,
Peter
Hmm.. So ist das also. Um nen Gewerbeschein zu bekommen muss man sich doch selbstständig machen bzw ein Gewerbe anmelden. Also gut.. Dann is wohl doch nix mit einfach fix ne GbR gründen und Geld verdienen, wa?![]()
Schon klar, aber ich dachte man muss kein Gewerbe anmelden um ne GbR zu gründen...
Im Prinzip muss man das auch nicht. Aber wenn die Gründung der GbR zu dem Zweck erfolgt, gewerblich tätig zu werden, muss natürlich auch eine Gewerbeanmeldung erfolgen![]()
Ja, aber ich dachte eine GbR kann man einfach gründen und das es dabei drum geht ein gemeinschaftliches Ziel zu verfolgen, auch finanzieller Natur. Ich meine, wir wollen ja nicht das große Geld machen. Soll ja nur ne Kleinunternehmung nebenbei sein. Ich muss dann wohl erstmal rausfinden wie das alles so geht mit selbstständig machen. Bin ja immerhin auf Lohnsteuerkarte für meinen Ausbildungsbetrieb tätig.. Hoffentlich geht das alles klar.
Ihr seit jetzt schon eine "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts", da ihr beide ein gemeinsames Ziel verfolgt! Das ganze ist still und heimlich passiert und ihr habt es gar nicht mitbekommen. Wenn ihr jetzt noch Geld verdienen wollt muss sich jeder von euch einen Gewerbeschein holen und schon könnt Ihr loslegen. Die ganzen Pflichten die da dranhängen solltet ihr allerdings gut kennen. Also fleißig FAQ hier lesen
ABER:
Vorher unbedingt mit Cheffe abklären ob das für Ihn in Ordnung geht und mal in den Vertrag gucken, ist im Zweifelsfall nämlich ein Kündigungsgrund...
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