hi,
also solange du einen festen job hast, bist du ja über deinen arbeitergeber sozialversichert. Dein Umsatz/gewinn wirkt sie nur auf deine Einkommenssteuer aus am ende des jahres, weil deine einkünfte werden ja alle zusammengenommen.
Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit sind nicht
beitragspflichtig in der Sozialversicherung! wenn der job wegfällt, dann musst du dich privat oder halt weiter gesetzlich versichern.
gruss
J.B.


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AB WELCHER GEWINNHÖHE (JÄHRLICH ODER MONATLICH) aus diesem Nebengewerbe MUSS ICH MICH FREIWILLIG VERSICHERN?? Ich gehe mal davon aus, dass es dafür eine Grenze gibt, wie muß ich diese errechnen?
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