Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Tätigkeit ausüben die nicht in Gewerbeanmeldung genannt ist?

  1. #1
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Jun 2007
    Beiträge
    1

    Tätigkeit ausüben die nicht in Gewerbeanmeldung genannt ist?

    Hi,

    in meiner Gewerbe-Anmeldung habe ich als angemeldete Tätigkeiten folgendes:
    -Bürodienstleistungen
    -Dienstleistungen im industriellen Bereich
    -An- u. Verkauf von Neu- und Gebrauchtwaren

    Jetzt wurde ich von einem befreundeten Gastronomen gefragt, ob ich für ein Wochenende bei einem Fest an seinem Stand aushelfen kann. (Verkauf von Speisen und Getränken).

    Kann ich das ohne Probleme über das vorhandene Gewerbe machen (Stunden werden ganz normal in Rechnung gestellt), oder könnte das irgendwelche Probleme geben?

    Danke!
    Gruß
    speedy

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Arnsberg - Sauerland
    Beiträge
    21.672
    moin auch,

    nee, gibt keine Probleme, mach mal einfach

    solange du deine Einnahmen versteuerst ist alles im grünen Bereich, Rechnung schreibst du mit deinem normalen Briefkopf und alles ist gut

  3. #3
    TP-Lady-Mod
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.102
    Was issen mit so'm "Gesundheitszettel"? Brauch man den heute noch für sowas?

    Mein Männe wird auf Arbeit regelmässig "zwangsgeschult" und Tochter nimmt an den freiwilligen aber vom AG organisierten Veranstaltungen teil.
    Es liegt ja jetzt wohl beim AN.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Arnsberg - Sauerland
    Beiträge
    21.672
    Gesundsheitszeugnis gibt es nicht mehr

    stattdessen eine "Belehrung" und dann ist der AG in der Pflicht, seine Leute regelmäßig zu schulen

    hat aber erst mal nichts mit Gewerbe/Rechnungserstellung zu tun

  5. #5
    TP-Lady-Mod
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.102
    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    und dann ist der AG in der Pflicht, seine Leute regelmäßig zu schulen
    Und ich dachte das läge jetzt beim AN.

    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    hat aber erst mal nichts mit Gewerbe/Rechnungserstellung zu tun
    Nö, war ja auch nur 'nen Hinweis.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Arnsberg - Sauerland
    Beiträge
    21.672

    Smile

    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Und ich dachte das läge jetzt beim AN.
    seit August 98 (da trat die EU-weite HACCP-Verordnung in D in Kraft) liegt die Verantwortung für die "hygienisch einwandfreie Praxis" nicht mehr bei den Behörden sondern bei AG und AN

    Der AG muss seine Leute regelmäßig weiterbilden und dieses dokumentieren
    (Die Kontrollbehörden haben Anspruch auf Einsicht in diese Dokumentation)

    Den AN ist aber auch mehr Selbstverantwortung auferlegt: sie müssen Scheffe Bescheid geben, wenn sie der Meinung sind, dass sie eventuell gerade nicht "hygienisch" sind (z.B. weil sie Magen-Darm-Grippe haben, eine Schnittwunde o.ä.)

    Ob, wo und wie der AG diesen AN dann doch arbeiten lässt, liegt dann wieder in der Verantwortung des AG

  7. #7
    TP-Lady-Mod
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.102
    Oki, danke für die Aufklärung - hätte ja auch Männe fragen können... ich wusste da war was mit der Verantwortung... aber der is arbeiten, mit seinem Gesundheitszeugnis .
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51