Als Einzelunternehmer haftet man mit seinem betrieblichen und mit seinem privaten Vermögen.
Wenn Ihr jetzt eine GbR gründet, dann kann m.E. auch sein Anteil an der GbR in die Insolvenzmasse einfließen. Dein Anteil sollte davon jedoch nicht berührt werden, wenn ein korrekter GbR-Vertrag aufgesetzt wurde.
Die Frage ist dann, was er in die GbR einbringen kann... Wenn bei Ihm das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde, dann hat er ja keine Verfügungsmacht mehr über etwaige Maschinen o.ä., da hält der Insolvenzverwalter dann seinen Daumen drauf...
Wie sich das ganze genau rechtlich abspielt kann ich aber nicht sagen...
Gruß,
Matthias


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren