Hallo,
zu 1:
Ja. Genauso wie alle anderen Dinge die Du zu Geschäftszwecken erwirbst.
Zu 2.:
Prinzipiell richtig. Aber warum willst Du auf die Kleinunternehmerregekung nicht verzichten. Der bürokratische Aufwand ist relativ gering. Aber die Vorteile können recht hoch sein.
Steuerberater fragen.
zu3.
Langlebige Wirtschaftsgüter oder wie man die nennt. Im Prinzip alle die Wirtschaftsgüter die Geschäftszweckern dienen und nicht als sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (Höchstwert: 410 € ohne UStr.) im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden können.
Die Höhe und Dauer der Abschreibung richtet sich nach den AfA Tabellen (die neueste gibt es hier ).
Vereinfacht gesagt wird der Abschreibungwert Deinen jährlichen Betriebsausgaben zugerechnet. Diese Gesamtausgaben verringern dann event. die zu zahlende Einkommensteuer.
zu 4.
Soweit ich weiss ja. Gelten aber sehr strenge Massstäbe. Strber. fragen.
zu 5.
Du musst ganz normal Deine Steuern für nichtselbstständige Arbeit zahlen und neben dem üblichen "Lohnstuerjahresausgleich" noch eine Erklärung bzgl. Deiner Einnahmen aus Gewerbebetrieb machen. Beides wird vereinfacht gesagt vom FA zusammengezogen und daraus dann die Steuer neu festgesetzt. Du wirst also im Regelfall, sofern Du nennenswerte Gewinne machst, da auch Steuern für zahlen müssen. Die aufgrund Deines anderen Arbeitseinkommens höher sein können, als wenn Du nur Gewerbe betreibst. (Beispiel Gewinn aus Gewerbe: 24.000€ zuzgl. Gehalt 40.000€ ergibt ein zuversteuerndes Gesamteinkommen von 64 T€. Dafür sind die Steuern natürlich höher als wenn Du nur 24 T€ versteuern müsstest.)
Gerade das ist in Deinem Fall etwas für den Strber. zumal Verluste in einer Einkommensart soweit ich weiss nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen mit Gewwinnen aus einer anderen Steuerart verrrechnet werden können.
MasterL


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