Ja, das ist per Gesetz so geregelt. Aber bei beiden gibt es u.U. in Abhängigkeit von Umsatz/Gewinn bzw. Aufwandszeiten (nebenberuflich) sich von den Beiträgen zumindest zum Anfang befreien zu lassen.
hallo,
ist es überhaupt zulässig, dass man in der ihk und der berufsgenossenschaft pflichtmitglied wird?
habe nach der gewerbe-anmeldung zuständigskeitsbescheide beider organisationen erhalten.
Ja, das ist per Gesetz so geregelt. Aber bei beiden gibt es u.U. in Abhängigkeit von Umsatz/Gewinn bzw. Aufwandszeiten (nebenberuflich) sich von den Beiträgen zumindest zum Anfang befreien zu lassen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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