Du kannst dein Gewerbe abmelden und dein Mann selbstverständlich eines anmelden, sofern das sein Arbeitsvertrag erlaubt und er Zeit dafür hat.
Hallo! Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen! Also, ich habe seit April ein Gewerbe angemeldet, ist aber noch rein garnichts passiert, also bin noch nicht tätig geworden. Ich wurde letzte Woche gekündigt und beziehe dann ALG I. Da gibt es ja bestimmte Rechte, z.B. dass man nicht über 165 € im MOnat verdienen darf, sonst Abzüge etc. Meine eigentliche Frage: Kann ich mein Gewerbe auf meinen Mann ummelden oder ginge dass nicht? Ist natürlich vom finanziellen Aspekt her viel vorteilhafter.
Ich hoffe jemand kann mir etwas Klarheit verschaffen.
Lieben Gruß
Du kannst dein Gewerbe abmelden und dein Mann selbstverständlich eines anmelden, sofern das sein Arbeitsvertrag erlaubt und er Zeit dafür hat.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Illegalität sollte in diesem Forum nicht gefördert werden.
Sonnige Grüsse aus Avsallar, türkische Riviera, sendet Jürgen
wenn du tatsächlich die Strippen ziehst ist es nicht möglich das Gewerbe auf deinen Mann anzumelden.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Das dieser Satz hier wohl nicht eindeutig formuliert ist, siehe
im meinte nichts anderes als Sven: Der Mann muss das Gewerbe auch ausführen, ergo Zeit dafür haben und sein Arbeitsvertrag darf keine Punkte gegen die Ausübung des Gewerbes beinhalten.Zitat von susannundich
Dann kann sie selbstverständlich abmelden und er neu anmelden. Mit ummelden ist da nix.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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