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Thema: Rücklagen aus Gewinn bilden

  1. #1
    TP-Junior cantoo macht alles soweit korrekt
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    Rücklagen aus Gewinn bilden

    Hallo Community,

    ich möchte in den nächsten Monaten mein Gewerbe anmelden und hab mir dazu folgenden "Finanzplan" erstellt. Während der ersten 1-2 Geschäftsjahre möchte ich aus dem Großteil meines Gewinns Rücklagen bilden, damit ich anfangs keine Einkommensteuer zahlen muss, meine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen und mich nicht selbst krankenversichern muss. Davon abgesehen benötige ich diese Rücklagen um später genug Investitionsmöglichkeiten zu haben, so dass ich auch meinen Lebensunterhalt als Selbstständiger bestreiten zu können.

    Meine Frage ist nun zum Einen ob dies in der Praxis auch so umsetzen wäre und zum Anderen wie ich für das FA die Rücklagen definiere.

    Danke für eure Hilfe,
    cantoo

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Guck mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/9...abschreibungen

    das dürfte einiges klären.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior cantoo macht alles soweit korrekt
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    Danke für den Link, wenn ich das richtig verstanden habe gibt es für mich keine Möglichkeit so Rücklagen zu bilden wie ich es in meinem ersten Post beschrieben habe. Die im Thread erwähnten Ansparabschreibungen erscheinen mir auf den ersten Blick zu komplex für mich als zukünftigen Kleingewerbetreibenden.
    Mir wird also nichts anderes übrig bleiben als mein Gewerbe so eingeschränkt zu betreiben, dass ich weiterhin Kindergeld bekomme, da es sich momentan noch nicht lohnt darauf zu verzichten.
    Die Gewinne werde ich dann letztendlich einfach selbst Sparen, so dass ich ein einigen Jahren mit meinem Privatvermögen investieren kann, ist das soweit richtig?

    -cantoo

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    zum Thema Ansparabschreibung schau mal in die "Linkliste Steuer, Recht & Co." im Unterforum "Steuer, Recht & Co", sowie in den Thread "Gesetzesänderungen" im gleichnamigen Forum. Da wird sich nämlich ab 2008 was ändern.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Senior massi macht alles soweit korrekt
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    D.h. aber wenn sich 2008 etwas ändert, betrifft das dann auch schon die Ansparabschreibungen in 2007?

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    D.h. aber wenn sich 2008 etwas ändert, betrifft das dann auch schon die Ansparabschreibungen in 2007?
    nein, wenn in 2007 die Ansparabschreibung gebildet wurde gilt altes Recht.
    § 52 Abs. 23 EStG-E
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  7. #7
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Mir wird also nichts anderes übrig bleiben als mein Gewerbe so eingeschränkt zu betreiben, dass ich weiterhin Kindergeld bekomme, da es sich momentan noch nicht lohnt darauf zu verzichten.
    Gibt ja auch einige schöne Sachen die weniger als 400€ kosten und auch selbstständig nutzbar sind
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

  8. #8
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    Gibt ja auch einige schöne Sachen die weniger als 400€ kosten und auch selbstständig nutzbar sind
    Neuregelung ab 2008 beachten; Siehe Thread "Gesetzesänderungen"

    Gruß
    Sven
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  9. #9
    TP-Junior cantoo macht alles soweit korrekt
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    Sorry, dass ich mich so lang nicht gemeldet habe. Erstmal Danke für eure Antworten.

    @Master_T2: Meinst du damit, dass ich mit meinem Gewinn direkt investiere, sei es in Form von Ware oder Ausstattung?

    -cantoo

  10. #10
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    @Master_T2: Meinst du damit, dass ich mit meinem Gewinn direkt investiere, sei es in Form von Ware oder Ausstattung?
    Genau das meine ich. GWG's kannst du ja zu 100% im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben geltend machen.
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  11. #11
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Neuregelung ab 2008 beachten; Siehe Thread "Gesetzesänderungen"
    Argh, gerade erst gelesen. Da muss ich ja erstmal kräftig schlucken...
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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