Guck mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/9...abschreibungen
das dürfte einiges klären.
Hallo Community,
ich möchte in den nächsten Monaten mein Gewerbe anmelden und hab mir dazu folgenden "Finanzplan" erstellt. Während der ersten 1-2 Geschäftsjahre möchte ich aus dem Großteil meines Gewinns Rücklagen bilden, damit ich anfangs keine Einkommensteuer zahlen muss, meine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen und mich nicht selbst krankenversichern muss. Davon abgesehen benötige ich diese Rücklagen um später genug Investitionsmöglichkeiten zu haben, so dass ich auch meinen Lebensunterhalt als Selbstständiger bestreiten zu können.
Meine Frage ist nun zum Einen ob dies in der Praxis auch so umsetzen wäre und zum Anderen wie ich für das FA die Rücklagen definiere.
Danke für eure Hilfe,
cantoo
Guck mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/9...abschreibungen
das dürfte einiges klären.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Danke für den Link, wenn ich das richtig verstanden habe gibt es für mich keine Möglichkeit so Rücklagen zu bilden wie ich es in meinem ersten Post beschrieben habe. Die im Thread erwähnten Ansparabschreibungen erscheinen mir auf den ersten Blick zu komplex für mich als zukünftigen Kleingewerbetreibenden.
Mir wird also nichts anderes übrig bleiben als mein Gewerbe so eingeschränkt zu betreiben, dass ich weiterhin Kindergeld bekomme, da es sich momentan noch nicht lohnt darauf zu verzichten.
Die Gewinne werde ich dann letztendlich einfach selbst Sparen, so dass ich ein einigen Jahren mit meinem Privatvermögen investieren kann, ist das soweit richtig?
-cantoo
zum Thema Ansparabschreibung schau mal in die "Linkliste Steuer, Recht & Co." im Unterforum "Steuer, Recht & Co", sowie in den Thread "Gesetzesänderungen" im gleichnamigen Forum. Da wird sich nämlich ab 2008 was ändern.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
D.h. aber wenn sich 2008 etwas ändert, betrifft das dann auch schon die Ansparabschreibungen in 2007?
nein, wenn in 2007 die Ansparabschreibung gebildet wurde gilt altes Recht.D.h. aber wenn sich 2008 etwas ändert, betrifft das dann auch schon die Ansparabschreibungen in 2007?
§ 52 Abs. 23 EStG-E
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Gibt ja auch einige schöne Sachen die weniger als 400€ kosten und auch selbstständig nutzbar sindMir wird also nichts anderes übrig bleiben als mein Gewerbe so eingeschränkt zu betreiben, dass ich weiterhin Kindergeld bekomme, da es sich momentan noch nicht lohnt darauf zu verzichten.![]()
Neuregelung ab 2008 beachten; Siehe Thread "Gesetzesänderungen"Gibt ja auch einige schöne Sachen die weniger als 400€ kosten und auch selbstständig nutzbar sind
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sorry, dass ich mich so lang nicht gemeldet habe. Erstmal Danke für eure Antworten.
@Master_T2: Meinst du damit, dass ich mit meinem Gewinn direkt investiere, sei es in Form von Ware oder Ausstattung?
-cantoo
Genau das meine ich. GWG's kannst du ja zu 100% im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben geltend machen.@Master_T2: Meinst du damit, dass ich mit meinem Gewinn direkt investiere, sei es in Form von Ware oder Ausstattung?
Argh, gerade erst gelesen. Da muss ich ja erstmal kräftig schlucken...Neuregelung ab 2008 beachten; Siehe Thread "Gesetzesänderungen"![]()
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