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Alt 10.07.2007, 11:30   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Willich
Wokladie macht alles soweit korrekt
Question

Steuerrecht Buchführung


Hallo erstmal, ich bin Kleinunternehmer aber Umsatzsteuerpflichtig.
Meine Telefon u. Internetkosten, die zu ca 90% privat genutzt werden
wollte ich nicht steuerrechlich absetzen weil (zu kompliziert Flatrate usw.)
Beim Finanzamt sagte man Ich könnte eine monatl. Pauschale von 20,00 € also 240 € im Jahr geltend machen. soweit so gut.
Meine Frage; Muß ich den Betrag Brutto oder Netto verbuchen.
und kann ich dann die 19% als Vorsteuer abziehen ?

Für eine baldige Antwort wäre ich sehr Dankbar.
mfg Wokladie
Wokladie ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.07.2007, 19:40   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Bei pauschal angesetzten Beträgen ist der Abzug von Vorsteuer nicht möglich.

Warum ermittelst du nicht für einen repräsentativen Zeitraum von z.B. drei Monaten deinen durchschnittlichen privaten Anteil an deinen Telefon- und Internetaufwendungen und rechnest den dann als private Verwendung wieder hinzu.

Klar, das ist ein bischen Arbeit, aber so wäre es am genauesten und du hast keine Probleme mit dem Finanzamt.


Beispiel:

Deine Ermittlung hat ergeben, dass dein privater Anteil an den Telefonkosten 85% beträgt.
Deine Telefonrechnung ist für den Monat X 119,- Euro hoch.


Gebucht wird nun folgendes:

Telefonaufwand 100,-
Vorsteuer 19,-
an Bank 119,-
und

Privatentnahme 101,15
an Verwendung von Gegenständen durch den Unternehmer 85,-
an Umsatzsteuer 16,15
So hast du auch den kleinen, aber betrieblichen Anteil deiner Telefonrechnung und den entsprechenden Vorsteuerbetrag erfasst.

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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