Bei pauschal angesetzten Beträgen ist der Abzug von Vorsteuer nicht möglich.
Warum ermittelst du nicht für einen repräsentativen Zeitraum von z.B. drei Monaten deinen durchschnittlichen privaten Anteil an deinen Telefon- und Internetaufwendungen und rechnest den dann als private Verwendung wieder hinzu.
Klar, das ist ein bischen Arbeit, aber so wäre es am genauesten und du hast keine Probleme mit dem Finanzamt.
Beispiel:
Deine Ermittlung hat ergeben, dass dein privater Anteil an den Telefonkosten 85% beträgt.
Deine Telefonrechnung ist für den Monat X 119,- Euro hoch.
Gebucht wird nun folgendes:
Telefonaufwand 100,-
Vorsteuer 19,-
an Bank 119,-
und
Privatentnahme 101,15
an Verwendung von Gegenständen durch den Unternehmer 85,-
an Umsatzsteuer 16,15
So hast du auch den kleinen, aber betrieblichen Anteil deiner Telefonrechnung und den entsprechenden Vorsteuerbetrag erfasst.
Gruß,
Matthias