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Sollversteuerung / Leistungsdatum
Hi,
ich mache Sollversteuerung (EÜR). So wie ich nun gelesen hab, ist die Umsatzsteuer in dem Quartal fällig ist, in dem die Leistung erbracht wurde. Bisher hab ich meine Rechnungen aber anhand des Rechnungsdatums gebucht. Passt wohl auch soweit, da ich Rechnungen für Dienstleistungen im voraus schreibe, also z.Bsp. im Juli für 07/2007 - 09/2007, oder im August für 08/2007 - 10/2007. Bzw. was zählt als bei im voraus berechneten Leistungen als Leistungsdatum?
Was mache ich aber nun mit Rechnungen die ich z.Bsp. am 15.07. mit Leistungszeitraum Juni schreibe? Die müsste ja noch der Umsatzsteuer wegen ins 2.Quartal. Was ist wenn ich aber schon das 2.Quartal abgegeben hab? Bzw. wenn nicht, kann man am 15.07. noch Rechnungen mit Rechnungsdatum 30.06. schreiben, obwohl davor schon Rechnungen mit Julidatum angefallen sind? Die Rechnungsnummern sind natürlich fortlaufend.
Grüße, Mario
Geändert von djm05 (10.07.2007 um 14:04 Uhr).
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