|
Zillmerung hält Einzug in die betriebliche Altersversorgung!
Zillmerung hält Einzug in die betriebliche Altersversorgung!
Eine Vielzahl von Entgeltumwandlungen sind im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (kurz: bAV) falsch angelegt worden. Das Problem ist die Zillmerung.
Zillmerung (oder auch Zillmerverfahren) bedeutet, dass die Abschlusskosten des Vertrages überwiegend zu Beginn der Laufzeit vom gedeckten Kapital abgezogen werden. Es dauert oft mehr als 2 Jahre, bis überhaupt ein Kapital gebildet werden kann. (Rechtsprechung zur Zillmerung: BGH vom 12.10.2005, IV ZR 162/03 bzw. BVerfG vom 15.02.2006, 1 BvR 1317//96)
Sofern eine bAV auf Basis von Entgeltumwandlung mit Zillmerung besteht, ist diese zumindest nach LAG München nichtig! (LAG München, Urteil vom 15.03.2007, 4 Sa 1152/06 ) Nach dieser Rechtsprechung sind fast alle Entgeltumwandlungsvereinbarungen unwirksam. Revision ist eingelegt, sprich noch nicht rechtskräftig!
Folge der Rechtsunwirksamkeit: Der ursprüngliche Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers lebt wieder auf und je nach Einzelfall liegt sozialversicherungspflichtiger und lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor!
Problemkreis: Arbeitsplatzwechsel bzw. frühzeitige Auflösung des Vertrags
Bin ja mal gespannt, was die Revision bringt!
__________________
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
|