+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Zillmerung hält Einzug in die betriebliche Altersversorgung!

  1. #1
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    774

    Zillmerung hält Einzug in die betriebliche Altersversorgung!

    Zillmerung hält Einzug in die betriebliche Altersversorgung!

    Eine Vielzahl von Entgeltumwandlungen sind im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (kurz: bAV) falsch angelegt worden. Das Problem ist die Zillmerung.

    Zillmerung (oder auch Zillmerverfahren) bedeutet, dass die Abschlusskosten des Vertrages überwiegend zu Beginn der Laufzeit vom gedeckten Kapital abgezogen werden. Es dauert oft mehr als 2 Jahre, bis überhaupt ein Kapital gebildet werden kann. (Rechtsprechung zur Zillmerung: BGH vom 12.10.2005, IV ZR 162/03 bzw. BVerfG vom 15.02.2006, 1 BvR 1317//96)

    Sofern eine bAV auf Basis von Entgeltumwandlung mit Zillmerung besteht, ist diese zumindest nach LAG München nichtig! (LAG München, Urteil vom 15.03.2007, 4 Sa 1152/06 ) Nach dieser Rechtsprechung sind fast alle Entgeltumwandlungsvereinbarungen unwirksam. Revision ist eingelegt, sprich noch nicht rechtskräftig!

    Folge der Rechtsunwirksamkeit: Der ursprüngliche Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers lebt wieder auf und je nach Einzelfall liegt sozialversicherungspflichtiger und lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor!

    Problemkreis: Arbeitsplatzwechsel bzw. frühzeitige Auflösung des Vertrags

    Bin ja mal gespannt, was die Revision bringt!
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Derjenige tut mir Leid, der seine Altersversorge einem Dritten in die Hand drückt. Versicherungen sind nicht zur Vermögensanlage gedacht, nur zur Risikodeckung. Die Provisionen fressen die Rendite auf.

    Übrigens:
    http://www.dasinvestment.com/investm...tNewsNr=156575

    Wenn die Finanzbranche die Anleger schon mit Kapitallebensversicherungen übers Ohr hauen darf, dann ist es nur gerecht, wenn sie ihre Machenschaften auch auf Fonds ausweitet.

    Armes Deutschland. Aber die Bürger sind was die Vermögensanlage angeht auch total überfordert.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    774
    Wohl war, die ausufernde Anlage KAP sagt ja schon alles. Und dann noch die ganzen Anlageprodukte..........hab hier schon lange resigniert.

    Aber besser noch die Altersvorsorge in fremde dritte Hände zu geben, als darauf zu vertrauen, dass wir etwas vom Staat bekommen (Wobei, sind das nicht auch dritte Hände?) Wobei, die Renten sind ja sicher! (Danke, Herr Blüm!)

    Gruss
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51