Sind in dem betreffenden Kalenderjahr noch deutsche positive Einkünfte vorhanden ?
Wenn nein, hat das keine steuerliche Bedeutung in Deutschland.
Wenn ja, unterliegen die amerikanischen Einkünfte in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.
Ich bin hier neu im Forum, und mal schaun ob Ihr mir weiterhelfen koennt.
Ich Arbeite in der USA fuer 9 monate und verdiene ca 25000 Euro.Keine einkünfte in Deutschland.
InAmerika bezahle ich keine Steuern. Muss ich nun Steuern Bezahlen in Deutschland ,wenn ich im Dez zurueck bin? Wohnsitz ist immer noch Deutschland.
Wenn ja kann ich besondere dinge absetzen wie den Flug, Wohnung in den USA oder das Auto, Benzin Krankenversicherung USW.
mfg Peter
Sind in dem betreffenden Kalenderjahr noch deutsche positive Einkünfte vorhanden ?
Wenn nein, hat das keine steuerliche Bedeutung in Deutschland.
Wenn ja, unterliegen die amerikanischen Einkünfte in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.
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Verstehe ich das richtig ich müsste in Deutschland keine Steuern bezahlen nur wenn ich in Deutschland Einkommen habe?
Wie erwäht bezahle ich keine Steuern in Amerika!!!!
Ich habe zinseinkommen die aber unter den Freibetrag fallen.
Ich habe sonst keine Einkommen im kalender Jahr, ich wollte aber beim nächsten mal ein Praktikum in Deutschland machen wo ich um die 400 Euro verdienen würde. Werde ich dann versteuert?
richtig, denn die ausländischen Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei, sie unterliegen in D aber dem Progressionsvorbehalt, der für den Steuersatz maßgebend ist.Verstehe ich das richtig ich müsste in Deutschland keine Steuern bezahlen nur wenn ich in Deutschland Einkommen habe?
wenn das zu versteuernde Einkommen 7.664 EUR nicht übersteigt ist auch keine Steuer zu zahlen.Werde ich dann versteuert?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Also noch mal, ich muss keine Steuern in Deutschland bezahlen, auch wenn ich in der USA keine Steuern bezahle.!!!!!
Sind da ihrgendwelche dinge die ich beim Finanzamt anmelden muss.
Wie sieht es mit zinsertraegen in den USA aus?
Also bei reinen Zinsen greift Art. 11 DBA - USA.
Art. 11
(1) Zinsen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberechtigter bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden.
sprich, Zinsen, die eine in Deutschland ansässige Person bezieht, können nur in Deutschland besteuert werden. Hier hat also Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht.
Dividenen sind ne andere Geschichte.
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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