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Thema: Gewerbe rückwirkend ruhen lassen?

  1. #1
    TP-Newbie codey macht alles soweit korrekt
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    1

    Gewerbe rückwirkend ruhen lassen?

    Hi Leute,

    ich habe ein Gewerbe für IT-Dienstleistungen, programmiere Webapplikationen und beschaffe auch Hardware für meine Kunden.

    Da ich auch noch ein anderes Gewerbe mit einem Kompagnon zusammen habe, habe ich seit 2006 keine Einkünfte mehr mit meinem Einzelgewerbe erzielt und werde dies in nächster Zukunft wohl auch nicht tun.

    Nun ist natürlich die Steuererklärung für 2006 fällig. Kann ich mein Gewerbe noch rückwirkend, z.B. zum 01.01.2006 ruhen lassen, oder stellt sich das FA bzw. das Gewerbeamt dann quer?


    Codey

  2. #2
    TP-Member Lucie kann nur besser werden
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    67
    Gehen Sie zur Gewerbemeldestelle (Stadtverwaltung) und erklären Sie Ihren " Fall". Im allgemeinen klappt das dann!
    Viel Glück.

  3. #3
    TP-Junior WaLiLei macht alles soweit korrekt Avatar von WaLiLei
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    8
    Und Sie geben eine JStE ab, mit der Anlage UStJE (evt. mit Umsatz 0 und mit der Anlage GSE ab, in der "0" Gewinn ausgewiesen ist mit einer Erläuterung (formlos), dass das Gewerbe eigentlich nicht zum Tragen gekommen ist. Das dürfte für das FA eindeutig sein.

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