Versicherungschutz besteht in der Regel auch dann doch.
Ab einem gewissen Punkt (2te Mahnung?) weisen die Versicherer dann darauf hin, dass der Versicherungsschutz ggf. erlöscht.
Eine Woche Verzug noch dazu im Sommer - du könntest auch gerade in Urlaub gewesen sein - sollte unkritisch sein
