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M. W. galt zumindest bisher der Sachverhalt, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt, sprich Du mußt nachweisen dass die Defekte schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlagen, was idR unmöglich sein wird. Ich habe gesterm im Radio was von einem ganz aktuellen BGH-Urteil gehört das die Käuferrechte gestärkt hat, kann es aber nicht mehr sicher widergeben und weiß auch nicht, ob es über die 6 Monate rausging.
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