Hallo zusammen,
ich habe gerade den Ratschlag bekommen, auf meinem Gewerbeschein die Tätitgkeitsbereich u.a. "Mietwagenfahrer" einzutragen.
Darüber hab ich dann mal ein wenig gegooglet und folgendes gefunden:
http://www.google.de/url?sa=t&ct=res...RjPnq5d611dL-Q
Wenn ich das dort richtig verstehe, dann sollte man solche Fahrer besser nicht einstellen, da damit nur die Sozialversicherungsabgaben usw. vom Auftraggeber vermieden werden sollen.
Lt. Entscheidungen von Sozialgerichten werden diese Mitarbeiter dennoch als nicht selbstständig sondern als "normale" Mitarbeiter" gehandelt, für die auch Sozialabgaben usw. abgeführt werden müssen (vom Auftraggeber).
Jetzt stellt sich aber die Frage, was bei einer Prüfung passiert?
Ist der Auftragnehmer (also der Mietwagenfahrer) denn in irgendeiner rechtlichen Weise angreifbar?
Oder ist diese Konstellation ok, solange der Auftraggeber dennoch Sozialabgaben abführt, und quasi nur den Stundensatzmit dem Mietwagenfahrer per Rechnung abrechnet.
Oder muss der Mietwagenfahrer diese Abgaben selbst abführen, auch wenn es sich nur eine Beschäftigung von < 15 Std. / Woche handelt und wirklich nur ganz selten für diese Firma auf Rechnung gefahren wird.
Ich kenn mich da nicht so gut aus, aber es hört sich rechtlich nicht ganz haltbar an, zumindest aus Sicht der Auftraggeber... der Mietwagenfahrer macht ja eigentlich nichts unrechtes - oder seh ich das falsch.
Ich danke euch für eine kurze Stellungnahme dazu.
Vielleicht kennt sich ja sogar jemand in Bezug auf die Juristerei aus ;-) Das wäre natürlich auch nicht schlecht.
Danke für Hinweise